Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien fördern
Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien
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Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Land
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan
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Politische Träger
Mehrere
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Gesamtlaufzeit
2018 bis 2024
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Produkte und Fachexpertise
Staat und Demokratie
Ausgangssituation
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan möchten ihre Rechtsstaatlichkeit verbessern. Mit Ausnahme von Tadschikistan haben bereits alle Länder Zentralasiens moderne Gesetze zu Verwaltungsverfahren und -prozessen verabschiedet. Die Länder stehen jedoch vor unterschiedlich großen Herausforderungen bei der Einführung in die Praxis.
Klare und nachvollziehbare rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches Handeln sollen das Wirtschaftsklima für nationale und internationale Investitionen verbessern und somit letztlich zur Wirtschaftsentwicklung beitragen.
Ziel
Die Entscheidungen gegenüber Wirtschaftsakteuren entsprechen zunehmend den gesetzlichen Verfahrensbestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts.
Vorgehensweise
Das Vorhaben unterstützt die zentralasiatischen Regierungen und öffentlichen Verwaltungen darin, sich an die gesetzlichen Bestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts zu halten. Zudem trägt es dazu bei, Vertrauen und Kooperation in Bürger-Staat-Beziehungen auszubauen und dadurch gute Regierungsführung zu fördern.
Die Strategie zur Kompetenzentwicklung des Vorhabens agiert dabei in vier Bereichen:
- Die Kooperation zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Justiz fördern, um das Verwaltungsverfahrensgesetz umzusetzen.
- Verwaltungsverfahren (unter anderem Steuerverfahren und baurechtliche Genehmigungsverfahren) vereinheitlichen.
- Behörden und Gerichte dazu befähigen, interne Verwaltungsabläufe an die neuen gesetzlichen Standards anzupassen.
- Eine ununterbrochene Fortbildung von Richter*innen, Anwält*innen, Verwaltungsbeamt*innen sowie andere Rechtsanwender*innen sicherstellen, um die neuen Standards bei Verwaltungsentscheidungen anzuwenden.
Stand: September 2023