Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Außenstehende, für einzelne Beschäftigte oder für die GIZ als Unternehmen. Deshalb kommt es auf jede und jeden an, der oder die auf Missstände aufmerksam wird – und den Mut hat, sie anzusprechen.
Das Hinweisgebersystem der GIZ dient als wichtiges Frühwarnsystem, um Missstände zu identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden inner- und außerhalb des Unternehmens sollen auf diese Weise frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen.