Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat laut § 24 Gesellschaftsvertrag ein Kuratorium. Es berät die Gesellschaft in Bezug auf alle für deren Entwicklung wesentlichen Fragen. Das Kuratorium dient dem Informations- und Meinungsaustausch, weiterhin soll das Kuratorium die Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der GIZ fördern.
Das Gremium tagt in der Regel einmal jährlich.
Das Kuratorium der GIZ hat bis zu 40 Mitglieder, die durch die Gesellschafterin für eine fünfjährige Amtszeit bestellt werden. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
- Sieben Vertreter*innen der Bundesländer
- Fünf Vertreter*innen des Deutschen Bundestages
- Sechs Vertreter*innen der Bundesressorts
- Zwei Vertreter*innen der Wissenschaft
- Vier Vertreter*innen der Zivilgesellschaft
- Zwei Vertreter*innen der Entwicklungshelfer*innen
- Ein/e Vertreter*in der Gewerkschaften
- Sechs Vertreter*innen der Wirtschaft
- Zwei Vertreter*innen der Kommunen
- Zwei Vertreter*innen der Kirchen
- Zwei Vertreter*innen der Jugend