Dienst- und Bauleistungen

Als öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) halten wir uns an die Regelungen des Vergaberechts. Alles zur Vertragsvergabe, Vertrags­durchführung und Abrechnung.

Vertragsvergabe

Die GIZ ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Überschreitung der von der EU festgelegten Auftragsschwellenwerte sind wir daher verpflichtet, uns an folgende Regelwerke zu halten:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 

Das gilt nicht nur für den gemeinnützigen Bereich, sondern erfasst auch unsere Eigenmaßnahmen und die Projekte, die von International Services umgesetzt werden.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind wir verpflichtet, bei Aufträgen der Bundesregierung die einschlägigen Bestimmungen dieser Werke einzuhalten:

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Sachbeschaffungen und Dienstleistungen
  • VOB/A für Bauleistungen, mit bestimmten Erleichterungen

Vertrags­durchführung

Für sämtliche Verträge über Dienst- und Bauleistungen gelten die jeweiligen Regelungen und Dokumente samt Anlagen, die im Wettbewerb mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt werden. 

Kommt es im Rahmen der Vertragsdurchführung zu Fragen zu den Vertragsunterlagen, kontaktieren Sie bitte die in den Vergabe- oder Vertragsunterlagen genannte Kontaktperson der Abteilung Einkauf und Verträge.

Abrechnungen

Ihre Rechnung kann schneller und effektiver bearbeitet werden, wenn Sie die von der GIZ bereitgestellten Abrechnungsformulare nutzen. Bitte beachten Sie: 

  • die Abrechnungsvorgaben
  • die Rechnungsanforderungen
  • die Anleitung zum Ausfüllen der Abrechnungsformulare 

Bei konkreten Fragen zu Abrechnungen und Rückzahlungen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die für Ihren Vertrag zuständig ist. Sie finden die Kontaktdaten in der Regel auf dem Deckblatt Ihres Vertrages. 

Rechnungseinreichung

Rechnungseinreichung 
Rechnungen, die im Jahr 2025 eingereicht werden, akzeptieren wir im Format „XRechnung“ beziehungsweise CEN-konform (EN 16931-1) in der aktuellen Version sowie im .PDF-Format.
Senden Sie Ihre Rechnung bitte per E-Mail an @email oder über das Peppol-Netzwerk (Leitweg ID der GIZ: 993-80072-52). 

Wichtig:  Ab 2026 ist eine Rechnungseinreichung über das Peppol-Netzwerk nicht mehr möglich. 
XRechnungen können dann nur noch per E-Mail übermittelt werden. 

Bitte geben Sie bei Rechnungsübersendung die GIZ-Auftragsnummer/Vertragsnummer im Betreff der E-Mail an und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen auf der Rechnung klar ersichtlich sind, zum Beispiel:  

  • Bestellnummer
  • Vertrags- bzw. Auftragsnummer der GIZ
  • Leistungszeitraum 

Für das Jahr 2026 wird es aufgrund einer großen Systemumstellung neue Prozesse zu den Dienstleistungsvertragsrechnungen und insgesamt neue Eingangskanäle für alle Rechnungen im .PDF- und X-Rechnungsformat geben. Hierzu werden wir Sie noch vor Jahresende genauer informieren.

Dokumente für Dienst- und Bauleistungen

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