Die GIZ ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Überschreitung der von der EU festgelegten Auftragsschwellenwerte sind wir daher verpflichtet, uns an folgende Regelwerke zu halten:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Das gilt nicht nur für den gemeinnützigen Bereich, sondern erfasst auch unsere Eigenmaßnahmen und die Projekte, die von International Services umgesetzt werden.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind wir verpflichtet, bei Aufträgen der Bundesregierung die einschlägigen Bestimmungen dieser Werke einzuhalten:
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Sachbeschaffungen und Dienstleistungen
- VOB/A für Bauleistungen, mit bestimmten Erleichterungen