Benefits
Ihre berufliche und persönliche Entwicklung ist uns ein Anliegen. Ob flexible Arbeitszeiten, Gesundheitsleistungen oder Vorbereitung auf die Arbeit im Ausland: Bei uns finden Sie die Leistungen, die sie zu ihrer Lebenssituation passen.
In unserem Unternehmen haben alle die gleichen Chancen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder körperlicher Beeinträchtigung. Fachliche und soziale Kompetenzen sind ausschlaggebend für die Besetzung unserer Positionen. Transparenz und faire Aufstiegschancen sind für uns ebenso selbstverständlich, wie die Übernahme von Führungspositionen unabhängig vom Geschlecht.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Teil unserer Unternehmenspolitik. Flexible Arbeitszeiten und eine umfassende Vorbereitung der mitausreisenden Familie sind Beispiele für Möglichkeiten, die die GIZ ihren Mitarbeiter*innen bietet. Unsere Familienfreundlichkeit beinhaltet auch Unterstützung für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen.
Für mitausreisende Familienangehörige haben wir ein umfangreiches Leistungspaket, wie zum Beispiel medizinische Untersuchungen, Aus- und Heimreisepauschalen oder Sprachkurse. Hinzu kommen die Vorbereitungsangebote der Akademie für Internationale Zusammenarbeit zur Landeskunde oder zum Thema „Ausreise mit Kindern“.
Sie und Ihre mitausreisenden Familienmitglieder sind über uns kranken- und haftpflichtversichert sowie Ihre Familienangehörigen zusätzlich unfallversichert. Für Krisenländer haben wir zu Ihrem Schutz ein flächendeckendes Risikomanagementsystem, das persönliche Gefahren und Risiken minimiert.
Wir bieten Ihnen vielfältige Teilzeitmodelle, damit Sie Ihr Berufs- und Privatleben flexibel gestalten können.
Mobiles Arbeiten mit Kommunikationszeiten zwischen 6.00 und 22.00 Uhr bietet den Mitarbeiter*innen größtmögliche Flexibilität.
Wir honorieren die Erreichung vereinbarter Jahresziele durch eine variable Vergütung.
Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie diverse zusätzliche Leistungen, die je nach Einsatzland variieren können.
Wir sind ein Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und arbeiten weltweit für eine lebenswerte Zukunft. In mehr als 130 Ländern unterstützen wir Projekte, um gemeinsam mit unseren Partnern nachhaltig Ziele zu erreichen.
Personalentwicklung sowie die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind für uns selbstverständlich. Unsere Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) unterstützt Sie bei Ihrer Kompetenzentwicklung.
Als Entwicklungshelfer*in erhalten Sie während Ihres Einsatzes, neben dem Basis-Unterhaltsgeld, umfangreiche weitere Leistungen (z.B. Auslandszulage, Familienzuschläge, private Gruppenkrankenversicherung).
Für mitausreisende, unterhaltsberechtigte Kinder unter 14 Jahren übernehmen wir einen Großteil der Betreuungskosten, sofern Ihr/e Partner*in nicht mitausreist und nicht als Entwicklungshelfer*in oder Integrierte Fachkraft tätig ist. Kosten für Kindergarten oder Schulbesuch werden überwiegend übernommen.
Als Entwicklungshelfer*in können Sie das Projektfahrzeug für Fahrten zur Schule oder zum Arzt nutzen oder als Ersatz eine monatliche Mobilitätspauschale beziehen. Privatfahrten mit dem Projektfahrzeug sind mit Zustimmung der Führungskraft ebenfalls möglich.
Wir erstatten Ihre Mietkosten auf Basis des landesspezifischen Mietspiegels und zahlen einen zusätzlichen Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag.
Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter*innen das Ansparen von Arbeitszeitguthaben auf einem Langzeitkonto. Dieses guthaben kann im Rahmen einer längeren Freistellung wieder abgebaut werden.
Während Ihres Auslandseinsatzes erstatten wir weitestgehend die anfallenden Schulkosten für den Besuch allgemeinbildender Schulen Ihrer Kinder.
Wenn Ihre Familie Sie bei einem Standortwechsel nicht begleiten kann, unterstützen wir Sie bei dem entstehenden Mehraufwand mit einem Trennungsgeld. Damit können Sie zum Beispiel Reisen, Verpflegungskosten oder Kosten für doppelte Haushaltsführung ausgleichen.
Umfangreiche Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (z.B. bei Einstellung, vor Ausreise, während des Aufenthaltes in einem Einsatzland, im Notfall) sind für unsere Mitarbeiter*innen und mitausreisende Familienmitglieder eine selbstverständliche Leistung.
An vielen Standorten erhalten Sie einen Zuschuss zur Miete für Ihre Wohnung. Haben Sie zum Ausreisezeitpunkt noch nicht die passende Wohnung gefunden, wird zur Überbrückung ein Hotelkostenzuschuss gezahlt.