Ausgangssituation
Weltmeere bedecken rund 71 Prozent unseres Planeten. Sie helfen, unser Klima zu regulieren, produzieren Sauerstoff und ermöglichen Transport und Handel. Durch ihre biologische Vielfalt und Produktivität stellen sie lebensnotwendige Ressourcen und Ökosystemleistungen bereit. Für eine nachhaltige Entwicklung ist der Mensch in hohem Maße auf die Meere und marine Ökosystemleistungen angewiesen. Er nutzt sie etwa für Ernährung, für medizinische Produkte und Tourismus. Je höher die biologische Vielfalt der Meere, desto zuverlässiger stellen sie Ökosystemleistungen bereit.
Der ökologische Zustand der Weltmeere verschlechtert sich jedoch zunehmend. Trotz völkerrechtlicher Abkommen und freiwilliger Verpflichtungen werden Meere über ihre Belastungsgrenzen hinaus ausgebeutet. Die Mehrheit der weltweiten Fischbestände gilt als überfischt (31 Prozent) oder bis an ihre ökologische Grenze befischt (58 Prozent). Artenreiche Lebensräume wie Mangrovenwälder, Seegraswiesen oder Korallenriffe sind bereits zerstört oder gefährdet.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen greift den Meeresschutz mit dem Nachhaltigkeitsziel 14 – „Leben unter Wasser“ – auf. Dieses adressiert unter anderem die Meeresverschmutzung und den Schutz von Meeres- und Küstenökosystemen. Die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet sich zudem seit 1992 mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und seinen Umsetzungsinstrumenten dazu, die Biodiversität weltweit zu erhalten. Dazu gehört auch die Meeres- und Küstenbiodiversität. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bündelt seit 2016 sein spezifisches Engagement für die Meere mit dem 10-Punkte-Aktionsplan Meeresschutz und nachhaltige Fischerei.
Ziel
Das BMZ gestaltet mit den Beiträgen des Vorhabens Politik- und Umsetzungsprozesse, die dem Meeresschutz dienen. Der Fokus liegt vor allem auf dem Erreichen der Ziele der Agenda 2030, der Biodiversitätskonvention und des 10-Punkte-Aktionsplans des BMZ.