Sichere, geordnete und reguläre Migration vom und am Horn von Afrika fördern

Verbessertes Migrationsmanagement am Horn von Afrika

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Kofinanzierer

    European Union (Global Europe: Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, NDICI)

  • Land

    Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, SomaliaSüdsudan, Uganda

  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2016 bis 2025

  • Sonstige Beteiligte

    Ausgewählte Ministerien in den jeweiligen Partnerländern

  • Produkte und Fachexpertise

    Sicherheit, Frieden, Wiederaufbau

Zwei Männer in Schutzkleidung arbeiten in einem Lieferwagen an einem Computer.

Ausgangssituation

Die Länder in der Region am Horn von Afrika sind Herkunfts-, Transit- und Zielländer für Menschen, die ihre Heimat verlassen haben. Nach Angaben der Vereinten Nationen liegt die Zahl der Migrant*innen in der Region bei etwa 5,7 Millionen. Die Zahl der Geflüchteten, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen stieg auf rund 18 Millionen (2023).

Ein Großteil bewegt sich innerhalb der Region. Viele reisen irregulär, also ohne Visum und gültige Papiere – oft aus der Not heraus – und nehmen Angebote von Schmuggler*innen an oder riskieren, Opfer von Menschenhandel zu werden. Um Migration sicher und legal zu gestalten, fehlt es den Ländern der Region an ausreichender Infrastruktur, gesetzlichen Regelungen und Erfahrungswissen.

Ein Pass wird abgestempelt.

Ziel

Nationale Behörden und Institutionen gestalten Migration sicher, legal und geregelt auf der Grundlage von Menschenrechten.

Vorgehensweise

Das Vorhaben arbeitet in drei Komponenten:

  1. Es stärkt die Migrations-Governance, um rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für ein regional abgestimmtes Migrationsmanagement zu schaffen. Zum Beispiel unterstützt es die Partner dabei,  Migrationsgesetze zu entwickeln sowie Arbeits- und Aufenthaltsrechte zu regeln.
  2. Es fördert Institutionen, die Menschenhandel und Schleusertum bekämpfen. Hierfür organisiert es Trainings für staatliche und zivile Akteur*innen wie Polizei und Menschenrechtsbeauftragte. Das Vorhaben schult sie darin, Menschenhandel zu ermitteln und zu verfolgen und Opfer an Sozialdienste zu verweisen.
  3. Es schützt Opfer von Menschenhandel und Migrant*innen, indem es zivilgesellschaftliche Organisationen stärkt, die Dienstleistungen wie Unterkunft, gesundheitliche Versorgung und Rechtsberatung anbieten.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH koordiniert die Umsetzung des Programms, die gemeinsam mit British Council, CIVIPOL, Internationale Organisation für Migration (IOM) und United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) erfolgt.

Stand: Januar 2025

Zwei Frauen und Kinder füllen gemeinsam Arbeitshefte aus.

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