2020.2008.9

Stärkung der Steuerungs- u. Managementkapazitäten der AU-Kommission (AUK)

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Algerien, Angola, Benin, Botsuana und SADC, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo (DR Kongo), Dschibuti, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Sudan, São Tomé und Príncipe, Südafrika, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien
Dauer
Partner
Afrikanische Union

Ausgangssituation

In der Agenda 2063 formulieren die 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) die Vision eines „integrierten, wirtschaftlich erfolgreichen und friedlichen Afrikas, in dem die eigene Bevölkerung die Entscheidungen trifft." Bei diesen Landesgrenzen übergreifenden Reformbestrebungen erhält die Kommission der Afrikanischen Union eine koordinierende Rolle. Bei ihr laufen administrative Aufgaben zusammen, insbesondere die Verwaltung des Haushalts der AU.

Im Jahr 2016 verabschiedeten die Mitgliedstaaten eine umfangreiche Reform, um eine wirksame Leitungskompetenz zu schaffen. Dabei gab es Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten zahlreicher AU-Institutionen, unter anderem bei der Kommission. Um die Eigenverantwortung der Kommission zu stärken, hat sich ein Teil der Geber*innen von Finanzmitteln in einem gemeinsamen Finanzabkommen (Joint Financial Arrangement, JFA) zusammengeschlossen. Dies verschafft der Kommission mehr Planungssicherheit, erfordert aber auch ein direkt auf die Aufgaben ausgelegtes und einheitlicheres Berichts- und Prüfungswesen.

Dem Kompetenzaufbau bei der AU-Kommission wird eine erhebliche institutionenübergreifende Bedeutung zugewiesen, er wirkt sich also positiv auf die Handlungsfähigkeit anderer AU-Institutionen aus.

Ziel

Die Abteilungen der AU-Kommission, die am gemeinsamen Finanzabkommen (JFA) teilhaben, können Planungs-, Begleit- und Evaluierungsprozesse sowie die Budgetierung wirkungsvoller, zukunftsorientierter und unter einer stärkeren Berücksichtigung von Genderaspekten vornehmen.

Vorgehensweise

Das Projekt legt seinen Schwerpunkt darauf, die Effizienz, Wirksamkeit und Transparenz in den folgend gennannten zwei Handlungsfeldern zu fördern:

Das Projekt fördert die Optimierung des Prozessmanagements und berücksichtigt dabei wesentliche Qualitätskriterien wie Handlungsorientierung, die jährliche Wiederholung und die Berücksichtigung von Genderaspekten. Planung, Budgetierung und Beaufsichtigung werden koordiniert, Zuständigkeiten werden klar definiert und die Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen wird aufgebaut.

Mitarbeiter*innen werden durch breitangelegte berufliche Weiterbildung und individuelle Unterstützungsmaßnahmen dazu befähigt, die oben genannten Qualitätskriterien zu berücksichtigen. So unterstützt das Projekt beispielsweise, dass online Kurse angeboten, Informationsstellen eingerichtet und Mitarbeiter*innen so weitergebildet werden, dass die erworbenen Kenntnisse weitergegeben werden.

Die Geschlechtergleichstellung wird zu einem allgemeinen Kriterium im Prozessmanagement der AU-Kommission. Dabei wird die Genderstrategie der Afrikanischen Union berücksichtigt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Bedarfe der Geschlechter ab einem frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen proportional mehr Frauen von dem Weiterbildungsangebot profitieren. 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15110

Entwicklungspolitische Kennungen

Hauptziel:

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
1740 Afrikanische Union

Vorgänger-Projekt
2016.2125.9

Nachfolger-Projekt
2023.2009.1

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
3.000.000 €

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