PROJEKTKURZDARSTELLUNG
Nachhaltige Entwicklungsfinanzierung und Geberpartnerschaften
Die Addis Ababa Action Agenda (AAAA), kurz Addis Agenda, legt verbindliche Prinzipien nachhaltiger Entwicklungsfinanzierung fest und ist in vielen Bereichen eine Weiterentwicklung des in 2002 beschlossenen Monterrey Consensus on Financing for Development (FfD) und der Doha Declaration aus dem Jahr 2008. Auf der 3. VN-Entwicklungsfinanzierungskonferenz wurde die Addis Agenda in 2015 verabschiedet und die Architektur nachhaltiger Entwicklungsfinanzierung, als ein Grundstein der Agenda 2030, fortgeschrieben.
Die Addis Agenda gibt eine integrale Antwort auf die komplexe Frage wie nachhaltige Entwicklung finanziert werden kann. Die Aktionsagenda ruft dazu auf, Finanzierung ganzheitlich zu denken, damit alle Dimensionen nachhaltiger Entwicklung befördert werden. Die Agenda ist in sieben Aktionsfelder gegliedert: (1) Nationale öffentliche Mittel (insbesondere Steuern und Steuersysteme); (2) Nationale und internationale Privatwirtschaft und Finanzen; (3) Internationale Entwicklungszusammenarbeit; (4) Internationaler Handel als Motor von Entwicklung; (5) Verschuldung und Schuldentragfähigkeit; (6) Behandlung systemischer makroökonomischer Fragen; (7) Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kapazitätsaufbau.
Vier Jahre nach der Verabschiedung der Addis und der 2030 Agenda werden Verpflichtungen nur langsam umgesetzt. Der angestrebte Zuwachs an Entwicklungsfinanzierungsmitteln zeichnet sich nicht ab und die Finanzierungslücke bleibt weiterhin bestehen. Externe Finanzierungsflüsse in Entwicklungsländer sind insgesamt rückläufig. Das Steueraufkommen der am wenigsten entwickelten Länder verharrt gemessen am Bruttoinlandsprodukt bei unter 15%. Klimawandel, Migrationsbewegungen, protektionistische Handelspolitiken und eine alarmierende Verschlechterung der globalen Schuldensituation dürften die Rahmenbedingungen in naher Zukunft zusätzlich erschweren.
Die deutsche EZ hat das Ziel gemeinsam mit strategischen Partnern einen Beitrag zur nachhaltigen Umsetzung der Entwicklungsfinanzierungsagenda zu leisten. Deshalb berät und unterstützt das Vorhaben BMZ-Referat 512 „Entwicklungsfinanzierung, Geberpartnerschaften" im Wesentlichen in drei Handlungsfeldern: „Internationale Positionierung der deutschen EZ", „Ansätze und Instrumente der deutschen EZ" und „Kooperationen mit Schlüsselakteuren". Weitere Bereiche sind u.a. innovative Finanzierungsmechanismen und Süd-Süd Kooperation. Das Vorhaben ist als weltweite Maßnahme global tätig.
Das Referat 512 konnte seine BMZ-interne Schnittstellenfunktion zu nachhaltiger Entwicklungs-finanzierung kontinuierlich ausbauen. Durch die Förderung von UN-DESA, ist das FfD Büro, als zentral koordinierender Akteur im FfD-Prozess, heute besser in der Lage entscheidende Akzente zu setzen und deutsche Prioritäten, z.B. integrierte Finanzierungsansätze, in die Umsetzung und Monitoring der Addis Agenda aufzunehmen. Die enge Zusammenarbeit mit Mexiko und der Schweiz über die Group of Friends of Monterrey verbesserte Kohärenz und erleichterte die jährlichen zwischenstaatlichen Verhandlungen des FfD Abschlussdokuments. Die in 2017 neu ausgerichtete Kooperation (MoU) mit der Bill und Melinda Gates Stiftung (BMGF) wurde durch die Einrichtung eines gemeinsamen Organsationskomittee zwischen BMZ und BMGF auf strategische Pfeiler gestellt.
Zusammen mit der KfW wurden Grundlagen zu innovativen Finanzierungsmechanismen erarbeitet. Ergebnisse halfen bei der internationalen Positionierung und Verbreitung von Instrumenten. Die Leading Group of Innovative Financing (LGIF) griff z.B. deutsche Klimafinanzierungsbeispiele beim UN-ECOSOC Forum on Financing for Development follow-up (FfD Forum) auf, während die OECD deutsche Mischfinanzierungsansätze in ihre Arbeit zu Blended Finance und der Erstellung der Blended Finance Guiding Principles einfließen ließ.