Ausgangssituation
Soziale Sicherung ist ein Menschenrecht. Sie ist auch der Schlüssel zu nachhaltiger und inklusiver wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung für Einzelne, Gemeinschaften und Länder. Jeder Mensch kann im Lauf seines Lebens von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Naturkatastrophen betroffen oder anderen Risiken ausgesetzt sein. Dennoch hat mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung noch immer wenig oder keinen Zugang zu irgendeiner Form sozialer Sicherung. In den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen ist die Verwirklichung einer sozialen Sicherung für alle bis zum Jahr 2030 als Zielvorgabe 3.1 verankert. Die COVID-19-Pandemie mit ihren gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen hat die Bedeutung universeller sozialer Sicherung (universal social protection, USP) weltweit auf beispiellose Weise in den Blickpunkt gerückt.
Deutschland war im späten 19. Jahrhundert ein Vorreiter bei der Entwicklung der sozialen Sicherung. Heute spielt das Land eine wichtige Rolle bei der Förderung universeller sozialer Sicherung in seinen Partnerländern und weltweit sowie in der Globalen Partnerschaft für universelle soziale Sicherung „USP2030“, deren Gründungsmitglied es ist. In der aktuellen „Dekade des Handelns“ zur Umsetzung der SDGs liegen die Schwerpunkte Deutschlands auf zwei der derzeit größten Herausforderungen, die sich bei der Verwirklichung einer universellen sozialen Sicherung stellen:
1) die Effizienz von Programmen der sozialen Sicherung einschließlich Digitalisierung des Informationsmanagements zu steigern und
2) in Katastrophengebieten über die Nothilfe hinauszugehen und durch adaptive soziale Sicherung (adaptive social protection, ASP) nachhaltige Resilienz zu fördern.
Ziel
Ausgewählte Länder setzen innovative Ansätze der sozialen Sicherung um.