Ausgangssituation
Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltstandards werden in globalen Lieferketten noch immer häufig verletzt. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und vergleichbare Vorgaben der Europäischen Union (EU) verpflichten daher Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren. Zudem sollen die Firmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um diesen vorzubeugen, Abhilfemaßnahmen schaffen und deren Wirksamkeit überprüfen.
Ziel
Die partnerschaftliche Umsetzung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten (Human Rights and Environmental Due Diligence, HREDD) von Unternehmen ist verbessert. Unternehmen können ihrer Verantwortung entlang ihrer Lieferketten besser gerecht werden.