Stärkung des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung der Kapazitäten des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union
Politischer Träger: Afrikanischer Menschenrechtsgerichtshof
Gesamtlaufzeit: 2007 bis 2013

Ausgangssituation

Seit September 2007 hat der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof (African Court on Human and Peoples' Rights, AfCHPR) seinen Sitz in Arusha, Tansania. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne der Afrikanischen Menschenrechtskonvention und anderer Menschenrechtsinstrumente auf dem afrikanischen Kontinent zu überwachen. Von den elf Richterinnen und Richtern ist nur der Präsident hauptamtlich am Sitz des Gerichtshofs tätig. Alle anderen Richter sind nebenamtlich tätig und kommen regelmäßig alle drei Monate zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Bislang haben 26 afrikanische Staaten die Jurisdiktion des Gerichtshofs anerkannt, davon 5 Staaten, Mali, Malawi, Tansania, Burkina Faso und Ghana, auch das Instrument der Individualbeschwerde.

2008 hat sich der Gerichtshof vorläufige Verfahrensregeln gegeben. 2010 haben die Afrikanische Menschenrechtskommission und der Menschenrechtsgerichtshof ihre Verfahrensregeln harmonisiert. Seit Anfang 2011 wird der Gerichtshof vermehrt angerufen. Auch die Afrikanische Menschenrechtskommission hat einen ersten Fall vorgelegt. Er richtet sich gegen Libyen und betrifft die gewaltsame Niederschlagung friedlicher Proteste. Wegen der Schwere der Menschenrechtsverletzungen und der Dringlichkeit hat der Gerichtshof im März 2011 eine einstweilige Anordnung gegen die libysche Regierung erlassen. Eine Entscheidung des Gerichts in diesem und weiteren anhängigen Fällen wird erwartet.

Trotz zunehmender Fallzahl wird der Gerichtshof von der afrikanischen Bevölkerung und Nichtregierungsorganisationen noch nicht ausreichend in Anspruch genommen. Wesentliche Ursachen sind fehlende Kenntnisse über die Möglichkeiten der Anrufung des Gerichtshofs sowie der eingeschränkte Zugang von Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen zum Gericht; es fehlt eine Zusatzerklärung der Mitgliedsstaaten über die Zulässigkeit von Individualbeschwerden.

Ziel

Der gerichtliche Schutz der Menschenrechte auf panafrikanischer Ebene ist verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben förderte zunächst den administrativen und organisatorischen Aufbau des Gerichts, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen. Beispielsweise wurden elektronische Kommunikationssysteme für Richterschaft und Personal sowie eine Webseite eingerichtet, der Aufbau einer Gerichtsbibliothek und Fortbildungsmaßnahmen für Richter und Gerichtspersonal wurden unterstützt. So konnte entscheidend zur Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs beigetragen werden.

Im weiteren Verlauf stehen die Stärkung der Tätigkeiten des Gerichtshofs und die Erweiterung des Kreises der Klageberechtigten im Mittelpunkt des Vorhabens. Unterstützt durch Outreach-Aktivitäten soll die Arbeit des Gerichtshofs in Fachwelt und Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dazu werden Kontakte des Gerichtshofs zu anderen Gerichtshöfen, Menschenrechtsinstitutionen und einschlägig arbeitenden Nichtregierungsorganisationen gefördert. Über diese Vernetzung hinaus muss die Beziehung des Gerichtshofs zur Afrikanischen Menschenrechtskommission besonders hervorgehoben werden: Beide Organe sollen sich in ihrem Auftrag ergänzen, die Menschenrechte in Afrika zu schützen.

Für die langfristige Stärkung und Harmonisierung der Menschenrechte in Afrika ist es wesentlich, dass weitere afrikanische Staaten die Kompetenz des Gerichtshofs im Allgemeinen und seine Zuständigkeit für Individualbeschwerden im Besonderen anerkennen. Maßnahmen des Projekts unterstützen die Erreichung dieser Ziele.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Der Gerichtshof ist funktionsfähig. Mit Unterstützung von Outreach-Aktivitäten kann der Gerichtshof seine Rechtsprechungsaufgabe wahrnehmen. Die Anzahl der Fälle, die den Gerichtshof erreichen, steigt. Mündliche Verhandlungen wurden bereits durchgeführt, erste Entscheidungen sind ergangen.

Weitere Informationen