Durch außergerichtliche Streitbeilegung und effektives Fallmanagement den Zugang zu Recht für Frauen verbessern
Stärkung des Zugangs zu Recht für Frauen
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Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Kofinanzierer
Europäische Union (EU)
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Land
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Politische Träger
Mehrere
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Gesamtlaufzeit
2023 bis 2027
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Produkte und Fachexpertise
Staat und Demokratie
Ausgangssituation
Das formelle Justizsystem in Bangladesch ist mit einem Rückstau von derzeit mehr als vier Millionen Fällen überlastet. Rechtsuchende, die sich an formelle Gerichte wenden, müssen sich – auch in Bagatellsachen – auf langwierige Verfahren und hohe Kosten einstellen. Daher greifen die Menschen auf traditionelle Formen der Streitbeilegung zurück, die aber nicht auf Geschlechterbelange eingehen und meist von konservativen Dorfältesten geleitet werden. Frauen haben keine Stimme zur Vertretung ihrer Interessen. Laut einer Studie wissen 41 Prozent der Frauen nicht, an wen sie sich wenden können, um rechtliche Unterstützung zu erhalten. Für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und vor allem für Frauen ist der Zugang zu Recht somit schwieriger.
Aus Untersuchungen geht hervor, dass deutlich mehr Fälle eingehen als abgeschlossen werden. Ein erheblicher Teil der Fälle hätte bereits in einem früheren Stadium abgewiesen oder außergerichtlich geregelt werden können. Die Menschen und vor allem die Frauen möchten geringfügige Streitigkeiten auch gern vor Ort über alternative, geschlechtersensible Streitbeilegungsmechanismen regeln. So könnten Fälle gelöst werden, bevor sie die bereits überlasteten Gerichte erreichen.
Ziel
Arme und benachteiligte Menschen, vor allem Frauen, haben dank geschlechtersensibler Streitbeilegung und effektiven Fallmanagements besseren Zugang zu Recht.
Vorgehensweise
Das Vorhaben wird von der Europäischen Union kofinanziert. Die Arbeit orientiert sich an den folgenden Konzepten:
- Die rechtlichen Unterstützungsangebote durch bessere Koordinierung und Partnerschaften zwischen der National Legal Aid Services Organization und nichtstaatlichen und gemeindenahen Organisationen verbessern.
- Die Teilhabe von Benachteiligten und Armen, vor allem Frauen, durch die Einführung von Mediationsangeboten und geschlechtersensiblen Formen der Streitbeilegung fördern.
- Den Fallrückstau bei Gerichten durch verbesserte Fallmanagementstrategien und -konzepte abbauen.
Stand: Juni 2024