Regierungsführung in Uganda verbessern und die Zivilgesellschaft stärker machen
Stärkung von Regierungsführung und Zivilgesellschaft in Uganda
Stärkung von Regierungsführung und Zivilgesellschaft in Uganda
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Europäische Union (EU)
Europäische Union (EU)
Uganda
Uganda, Nationale Planungsbehörde
Uganda - Nationale Planungsbehörde
2022 bis 2026
Office of the Auditor General
Office of the Auditor General
Staat und Demokratie
Die ugandische Verfassung unterstreicht die Verpflichtung des Landes auf die Grundsätze guter Regierungsführung und auf internationale Übereinkommen zur Förderung der Menschenrechte. Im dritten Nationalen Entwicklungsplan (NDP III) wird allerdings eingeräumt, dass schwache Rechenschaftssysteme und ein hohes Maß an Korruption der Entwicklung in Uganda im Weg stehen. Dieser Herausforderung stellen sich Institutionen, die für den effizienten und effektiven Einsatz öffentlicher Mittel zuständig sind. Die ugandische Menschenrechtskommission setzt sich für die Verwirklichung der Menschenrechte im Land ein. Zahlreiche subnationale und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft tragen zur Leistungserbringung bei.
Alle diese Bemühungen werden jedoch durch Kapazitäts- und Mittelknappheit behindert. Zudem haben staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure nach wie vor Mühe, die Übereinstimmung ihres Handelns mit den Grundsätzen guter Führung – Transparenz, Rechenschaftspflicht, effektive Verwaltung, Menschenrechte und politische Teilhabe – zu gewährleisten.
Die maßgeblichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Uganda sind besser in der Lage, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, die Grundsätze guter Führung einzuhalten und die Menschenrechte zu verwirklichen.
Das Vorhaben hat drei Hauptkomponenten:
Stand: Mai 2023