Regierungsführung in Uganda verbessern und die Zivilgesellschaft stärker machen
Stärkung von Regierungsführung und Zivilgesellschaft in Uganda
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Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Kofinanzierer
Europäische Union (EU)
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Land
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Politische Träger
Mehrere
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Gesamtlaufzeit
2022 bis 2026
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Sonstige Beteiligte
Office of the Auditor General
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Produkte und Fachexpertise
Staat und Demokratie
Ausgangssituation
Die ugandische Verfassung unterstreicht die Verpflichtung des Landes auf die Grundsätze guter Regierungsführung und auf internationale Übereinkommen zur Förderung der Menschenrechte. Im dritten Nationalen Entwicklungsplan (NDP III) wird allerdings eingeräumt, dass schwache Rechenschaftssysteme und ein hohes Maß an Korruption der Entwicklung in Uganda im Weg stehen. Dieser Herausforderung stellen sich Institutionen, die für den effizienten und effektiven Einsatz öffentlicher Mittel zuständig sind. Die ugandische Menschenrechtskommission setzt sich für die Verwirklichung der Menschenrechte im Land ein. Zahlreiche subnationale und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft tragen zur Leistungserbringung bei.
Alle diese Bemühungen werden jedoch durch Kapazitäts- und Mittelknappheit behindert. Zudem haben staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure nach wie vor Mühe, die Übereinstimmung ihres Handelns mit den Grundsätzen guter Führung – Transparenz, Rechenschaftspflicht, effektive Verwaltung, Menschenrechte und politische Teilhabe – zu gewährleisten.
Ziel
Die maßgeblichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Uganda sind besser in der Lage, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, die Grundsätze guter Führung einzuhalten und die Menschenrechte zu verwirklichen.
Vorgehensweise
Das Vorhaben hat drei Hauptkomponenten:
- Verstärkung der Rechenschaftspflicht
Hier liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Rechenschaftslegung, der Bekämpfung der Korruption und der besseren Verwendung öffentlicher Mittel durch Unterstützung für den ugandischen Rechnungshof (Office of the Auditor General), andere Rechenschaftsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen. - Förderung der Menschenrechte und geeigneter Rahmenbedingungen
Mit dieser Komponente werden Partner bei der Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes zur Politikgestaltung im Einklang mit den Grundsätzen der Teilhabe, der Rechenschaftspflicht, der Gleichheit, der Selbstbestimmung und der Rechtmäßigkeit unterstützt. - Unterstützung der Zivilgesellschaft in Uganda
Mit diesem Teil der Projektarbeit wird ein rechtliches und operatives Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, das eine sinnvolle und strukturierte Teilhabe der Zivilgesellschaft an inklusiven Entwicklungsprozessen vorsieht und zivilgesellschaftliche Organisationen reaktionsfähiger und resilienter macht.
Stand: Mai 2023