Mikrofone auf einem Tisch mit verschiedenen Staatsflaggen © iStock.com/shironosov

Soziale Inklusion in Serbien fördern

Förderung der Sozialen Inklusion in Serbien

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Land
  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2023 bis 2026

  • Sonstige Beteiligte

    ARGE GFA Consulting Group GmbH-GFA South

  • Produkte und Fachexpertise

    Staat und Demokratie

Ausgangssituation

Trotz des Wirtschaftswachstums der letzten Jahre können nicht alle Bevölkerungsgruppen Serbiens gleichberechtigt am sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Geschlechtsspezifische Diskriminierung und traditionelle Geschlechterrollen schränken die Perspektiven von Frauen und Mädchen ein. Zudem sind Minderheiten wie Angehörige der Roma und Menschen mit Migrationsbiografie von Mehrfachdiskriminierung betroffen.

Obwohl es entsprechende Richtlinien gibt, um die soziale Inklusion im Land zu fördern, sind diese lokal oft nur unzureichend in den Gemeinden umgesetzt. Es fehlen Angebote für eine effektive soziale und wirtschaftliche Inklusion, die geschlechtsspezifische Bedarfe adressieren und verschränkte Vulnerabilitäten wie Migrationsbiografien mitdenken.

Ziel

Die soziale Inklusion von Frauen und Mädchen sowie benachteiligten Gruppen ist verbessert.

Vorgehensweise

Im Mittelpunkt der Planung und Umsetzung des Vorhabens steht es, die Rechte, Ressourcen und Repräsentation für und von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt zu verbessern. Dabei arbeitet es in drei Handlungsschwerpunkten:

  1. Es unterstützt 20 ausgewählte serbische Gemeinden dabei, gendersensible soziale Dienstleistungen anzubieten. Beispielsweise wird in der Gemeinde Lebane eine Tagesstätte für Kinder mit Behinderungen eingerichtet. Diese bietet zudem psychologische Unterstützung sowie eine Berufsberatung für Eltern.
  2. Es entwickelt digitale und analoge Antidiskriminierungsmaßnahmen und setzt diese um, um Geschlechterstereotype, Gendernormen, Vorurteile und Ausgrenzung abzubauen. Beispielsweise setzte das Vorhaben eine landesweite Kampagne zur Prävention von geschlechterbasierter Gewalt und Femiziden um.
  3. Es unterstützt die Verbesserung bestehender Richtlinien zur sozialen Inklusion. Beispielsweise berät das Vorhaben das Partnerministerium bei der Reform der veralteten Sozialschutzstrategie.

Stand: Dezember 2024

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