2012.2070.6

Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Dauer
Partner
Organisation Amerikanischer Staaten

AUSGANGSSITUATION

Fast die Hälfte der lateinamerikanischen Bevölkerung wird in ihrem Menschenrecht auf Zugang zu Justiz verletzt. Sie kann ihre Rechte nicht auf zivile Art und Weise durchsetzen. National und international haben sich die Staaten jedoch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Bevölkerungsschichten Zugang zur Justiz haben. Die Justizreformen, die in den letzten zwei Jahrzehnten durchgeführt wurden, haben diese Verpflichtung nicht ausreichend erfüllt. Völkerrechtliche Vereinbarungen zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz sind nicht in die Reformen eingeflossen. In prioritär normativen und institutionellen Bereichen mangelt es vielmehr an einer Festigung regionaler Grundsätze über den Zugang zur Justiz. So wurden etwa die in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) niedergelegten Prinzipen nicht hinreichend berücksichtigt. Nationale Reformakteure beziehen sich kaum auf regionale Vereinbarungen. Die regionale Ebene kann folglich keine wirksamen Impulse zur qualitativen Orientierung der eher auf operative Effizienz ausgerichteten Justizreformen in den einzelnen Ländern leisten.

ZIEL

Regionale Standards zum Zugang zur Justiz fließen in die Justizreformen ausgewählter Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ein.

VORGEHENSWEISE

Zukünftig sollen sich nationale Justizpolitiken in ausgewählten Mitgliedsstaaten der OAS, Costa Rica, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Peru, an einheitlichen, regionalen Standards orientieren und sich mit darauf abgestimmten Indikatoren messen lassen. Das Vorhaben unterstützt dies durch drei eng miteinander verbundene Leistungspakete:

1. Aufarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich Zugang zur Justiz

2. Stärkung der interamerikanischen Justiz und der regionalen Rechtsprechung

3. Förderung einer effizienten, unabhängigen Justiz durch nationale Akteure

Zur Systematisierung regionaler Normen, Prinzipien und Standards für den Zugang zur Justiz erhält die OAS besondere Unterstützung durch das supranationale Netzwerk „Qualität der Justiz" sowie Anregungen der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz. Auch die Entwicklung einer ständigen Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Abgleich dieser Rechtsprechung mit Entscheidungen nationaler Gerichte tragen zur angestrebten Systematisierung bei.

Die Entwicklung regionaler Qualitätsstandards für den Zugang zur Justiz erfordert neben der Aufarbeitung des vorhandenen regionalen Völkerrechts auch den Abgleich mit der Rechtspraxis auf nationaler Ebene. Zu diesem Zweck werden Arbeitskreise zur Förderung des regionalen Rechts auf nationaler Ebene gebildet, die sich für die Materialisierung des Rechts auf Zugang zur Justiz einsetzen.

Die Arbeitsergebnisse werden über Fachinstitutionen wie das Interamerikanische Institut für Menschenrechte (Instituto Interamericano de Derechos Humanos, IIDH) und das Centro de Estudios de Justicia de las Américas (CEJA) verbreitet. Juristische Methoden werden hier trainiert und fortentwickelt.

WIRKUNGEN

Bislang sind die Grundlagen zur Entwicklung des Referenzrahmens gelegt. Dazu ist der gesamte supranationale Bestand an Normen in Bezug auf Zugang zur Justiz gesichtet. Eine Methodik zur darauf aufbauenden Standardbildung ist entwickelt und befindet sich in Anwendung. Das gilt besonders für die Methodik einer ständigen Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch bei der Entwicklung von Qualitätsindikatoren wurden Fortschritte erzielt, ihre Ausgestaltung wurde in zwei supranationalen Foren diskutiert.

In Honduras und Peru haben sich Arbeitskreise zur Förderung des interamerikanischen Rechts gebildet. Erste Ansätze der Bezugnahme auf die regionale Standardsetzung haben hier Eingang in die nationalen justizpolitischen Reformdiskussionen gefunden.

 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15130

Entwicklungspolitische Kennungen

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
2C00 Lateinamerika, Karibik

Nachfolger-Projekt
2017.2003.6

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
4.511.876 €

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