Ausgangssituation
In der Region am Horn von Afrika sind mehr als 9 Millionen Menschen auf der Flucht. Dabei handelt es sich derzeit um rund 6,9 Millionen Binnenvertriebene und weitere 2,4 Millionen Flüchtlinge, die überwiegend in Anrainerstaaten verbleiben. Die Versorgung der Menschen ist insgesamt mangelhaft. Fehlende staatliche Infrastruktur und fehlendes Migrationsmanagement in der Region haben deutlichen Anteil an der Ausweitung von illegalem Schleusertum und Menschenhandel, denen viele Migranten schutzlos ausgeliefert sind. Der Kampf gegen diese kriminellen Netzwerke erfordert die Zusammenarbeit der Herkunfts-, Transit- und Zielländer in der Region. Ihre Möglichkeiten, grenzüberschreitende Migration geordnet und human zu gestalten, sind jedoch begrenzt. Daher ist der Aufbau eines verantwortungsvollen Migrationsmanagements in der Region wichtig, das für den Schutz von Migranten und anderen schutzbedürftigen Personen die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gewährleistet.
Ziel
Das Ziel des Projektes ist es, das Migrationsmanagement am Horn von Afrika zu verbessern und kriminelles Schleusertum und Menschenhandel einzudämmen. An erster Stelle steht, die Rechte von Migranten zu stärken und die betroffenen Menschen besser vor Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung zu schützen. Migration in der Region soll erleichtert und sicherer werden.
Vorgehensweise
Menschenhandel und Schleusertum sind grenzüberschreitende Probleme. Daher wird das Vorhaben länderübergreifend geplant und umgesetzt. Für alle Aktivitäten ist vertraglich mit allen Partnerländern vereinbart: Sie werden unter Einhaltung der Menschenrechte und unter Berücksichtigung der internationalen rechtlichen Regelungen (z.B. den EU- und UN-Sanktionslisten) umgesetzt. Die Werte und Richtlinien der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit sind ebenso bindend wie die Grundsätze und Leitlinien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Mit Vertretern von Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, , Somalia und Sudan haben erste Gespräche zu Aktivitäten innerhalb des Vorhabens stattgefunden. Uganda und Süd-Sudan werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 für Gespräche aufgesucht. Die Aktivitäten setzen auf vier Ebenen an:
1.Harmonisierung der verschiedenen Migrationspolitiken in den Ländern, um regionale Kooperation in Migrationsfragen zu stärken und Migration zu erleichtern;
2.Stärkung von Institutionen, die Menschenhandel verfolgen, beispielsweise Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern zur effektiveren Verfolgung von Menschenhändlern
3.Unterstützung und Schutz von Migranten, beispielsweise Einrichtung von Schutzhäusern, mobilen Teams für Rechtsberatung und psychosoziale Unterstützung, Hilfe bei freiwilliger Rückkehr von Migranten
4.Information und Beratung für Migranten, beispielsweise zu sicheren und legalen Migrationswegen sowie zu Arbeitsmöglichkeiten und Hilfsangeboten
Bei allen Aktivitäten stehen der Schutz der Migranten und die Wahrung ihrer Rechte im Vordergrund.
In Djibouti und im Sudan besteht hoher Bedarf, schutzbedürftige Flüchtlinge und Migranten besser zu unterstützen. Daher ist geplant, mehr Unterkünfte einzurichten, in denen sie eine gute Versorgung erhalten. Vor allem für unbegleitete Jugendliche soll eine psychosoziale Betreuung aufgebaut werden. In Dschibuti, Kenia und Äthiopien ist geplant für Opfer von Menschenhandel und Gewalt, insbesondere für Frauen und Kinder, so genannte „Safe Houses" einzurichten oder zu unterstützen. Gewaltopfer sind hier in Sicherheit und bekommen schnelle Hilfe.
In ausgewählten Ländern sollen Trainings für Grenzbeamte zu den Rechten von Migranten und Flüchtlingen angeboten werden, um die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen. Außerdem sollen die Beamten befähigt werden schutzbedürftige Migranten und Flüchtlinge besser zu identifizieren und an passende Hilfsangebote weiterzuleiten.
Im Sudan und in Eritrea ist geplant, die nationale Migrationspolitik zu beraten, so dass Menschenrechte und internationales Recht in der Gesetzgebung verankert werden. In Eritrea sollen zudem Justizbeamte wie beispielsweise Staatsanwälte geschult werden, um effektiver gegen Menschenschmuggel vorgehen zu können.
Darüber hinaus sollen in verschiedenen Ländern auch inter-ministerielle Task Forces darin gestärkt werden, sich effizienter und unter Einhaltung der Menschenrechte gegen Menschenhandel einzusetzen.
Das Vorhaben wird aus dem EU-Trustfonds finanziert und zusammen mit fünf Mitgliedstaaten (D, FR, UK, IT, Niederlande) und namhaften Institutionen umgesetzt, darunter die International Organization for Migration (IOM) sowie die Vereinten Nationen. Die GIZ leitet die Implementierungspartnerschaft an.
Für das Programm stehen 46 Mio. Euro zur Verfügung (40 Mio. Euro EU, 6 Mio. Euro BMZ).