2018.9031.8

Branchendialoge zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen

Beratung zu Branchendialogen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
Auftraggeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Land
Globale Vorhaben, Konventions-/Sektor-/Pilotvorhaben
Dauer
Partner
Kein politischer Träger
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Harald Kueppers

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Menschen arbeiten in einer großen Kupfermine.
© GIZ / Dirk Ostermeier

Ausgangssituation

Im Jahr 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er verankert erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen, Menschenrechte zu achten. Der NAP setzt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien) in Deutschland um. Ziel ist es, die menschenrechtliche Lage entlang globaler Lieferketten zu verbessern.

In diesem Rahmen beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Durchführung von Branchendialogen. Die Mitglieder entwickeln ein gemeinsames Verständnis branchenspezifischer menschenrechtlicher Risiken, erarbeiten umsetzungsorientierte Publikationen und setzen gemeinsame Pilotprojekte um.

Ziel

Die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Lieferketten deutscher Unternehmen ist verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben führt Branchendialoge durch, die in einem mehrstufigen Prozess mit verschiedenen Akteursgruppen ablaufen. Dabei beziehen die Dialoge Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Initiativen, Institutionen und Ministerien ein.

Den ersten Branchendialog hat das Vorhaben 2020 mit der Automobilindustrie aufgestellt. Dabei haben die Mitglieder Handlungsanleitungen erarbeitet, um die Sorgfaltspflichten ins betriebliche Management zu integrieren. Zudem haben die Teilnehmenden Pilotprojekte konzipiert und umgesetzt. Dabei ging es beispielsweise um unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismen.

Seit 2023 setzt das Vorhaben den „Branchendialog Energiewirtschaft“ um, der zunächst ein Verständnis für branchenspezifische menschenrechtliche Risiken entwickelt. Im nächsten Schritt konzipieren die Beteiligten Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea vorzubeugen und zu beheben sowie vor Risiken beim Bau und Betrieb von großen Energieanlagen zu schützen.

Darüber hinaus organisiert das Vorhaben branchenübergreifende Fachveranstaltungen zum Thema Umsetzung von Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten.

Stand: Mai 2024

Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
16020

Zuständige Organisationseinheit
G420 Governance, Menschenrechte

Nachfolger-Projekt
2025.9003.2

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
9.760.000 €

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Côte d'Ivoire, Ghana, Senegal
Globale Vorhaben, Konventions-/Sektor-/Pilotvorhaben
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