Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Die Stärkung der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen ist auch eine Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Sie fördert den sozialen Zusammenhalt, weil sie ein Zeichen gegen Diskriminierung und Benachteiligung setzt. Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen verhindert, dass sie von der Entwicklung ausgeschlossen werden und leistet damit auch einen Beitrag zur Armutsminderung.
Auch die Partnerländer der GIZ sind gemäß der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung dazu verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderungen oder Organisationen, die sie vertreten, an Entwicklungsmaßnahmen beteiligt werden – von der Planung über die Durchführung bis zu ihrer Evaluierung. Die GIZ unterstützt die Regierungen ihrer Partnerländer dabei, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen betrifft alle Sektoren der internationalen Zusammenarbeit. Bei der Beratung ihrer Partner zu Fragen der Inklusion bezieht sich die GIZ auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs). Der Fokus liegt auf den folgenden Nachhaltigkeitszielen:
SDG 4: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung für alle sowie das Recht auf lebenslanges Lernen.
SDG 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle.
SDG 10: Verringerung der Ungleichheit sowohl zwischen Staaten als auch innerhalb einzelner Staaten.
SDG 11: Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, stabil und nachhaltig sein.
SDG 17: Förderung von globalen Partnerschaften, damit die nachhaltigen Entwicklungsziele erreicht werden können.