Migration im Niger: Entwicklung und Menschenrechte in den Vordergrund rücken
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Migrationspolitische Beratung in Niger II
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Niger
Politischer Träger: Ministère du Plan
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2023
Ausgangssituation
Niger zeichnet sich durch eine Vielzahl verschiedener Migrationsphänomene aus, die alle Formen der freiwilligen und unfreiwilligen, regelmäßigen und irregulären Migration abdecken. Dazu gehören insbesondere interne und saisonale Arbeitsmigration, gemischte Migrationsbewegungen, durch Niger nach Nordafrika und Europa, freiwillige und unfreiwillige Rückkehrbewegungen wie Flucht, Binnenvertreibung und Menschenhandel.
Um Migration in Niger besser zu regulieren, sicherer zu machen und ihr wirtschaftliches Potenzial zu nutzen, hat die Regierung die Nationale Migrationspolitik (PNM) verabschiedet. Diese wurde in einem integrativen Prozess mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ausgearbeitet. Sie basiert auf den von Niger unterzeichneten internationalen Menschenrechtskonventionen und nimmt Bezug auf den Globalen Pakt für Migration (Global Compact for Migration, GCM) sowie den Migrationspolitikrahmen für Afrika (Migration Policy Framework for Africa, MPFA) und den gemeinsamen migrationspolitischen Ansatz der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Im Sinne der nationalen Genderpolitik von 2017 geht die PNM auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Migrant*innen ein. Sie bietet somit einen Rahmen, um Risiken und Potenziale der Migration in Niger im Einklang mit internationalen Zielen und nationalen Strategien zu steuern.
Ziel
Die Umsetzung der Nationalen Migrationspolitik der nigrischen Regierung erfolgt zielgruppenorientiert, menschenrechtsbasiert und partizipativ.
Vorgehensweise
Das Vorhaben unterstützt die Regierung dabei, die Nationale Migrationspolitik im Rahmen von drei Handlungsfeldern umzusetzen.
Das erste Handlungsfeld berät zum Auf- und Ausbau von Instrumenten, um Migrationspolitik zu planen, zu steuern und zu koordinieren. Gemeinsam mit anderen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert es den politischen Austausch zwischen Zentralregierung und Regionen zu Migrationsthemen.
Das zweite Handlungsfeld umfasst internationale und regionale Menschenrechtsstandards für die Arbeitsmigration. Das Vorhaben stärkt die Rolle von Arbeitsinspekteur*innen, um die Rechte der Arbeitsmigrant*innen besser zu wahren. Es unterstützt zudem zivilgesellschaftliche Organisationen dabei, erstmalig einen alternativen, sogenannten Schattenbericht einzureichen, der die Umsetzung der „Konvention der Vereinten Nationen (VN) zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familienangehörigen” dokumentiert.
Das dritte Handlungsfeld schafft Voraussetzungen, um den Belangen relevanter Zielgruppen in der Politik mehr Gehör zu verschaffen, insbesondere von Frauen, Binnenvertriebenen und weiteren benachteiligten Gruppen. Dazu werden partizipativ Anwendungsbeispiele für Maßnahmen entwickelt. Studien machen zudem auf die Lebenssituation der Zielgruppen aufmerksam. So wirken zivilgesellschaftliche Organisationen an der Umsetzung einer menschenrechtsbasierten Migrationspolitik mit.
Stand: Februar 2021