Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit in Afrika erleichtern
Unterstützung der Afrikanischen Union im Bereich Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit
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Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Kofinanzierer
Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
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Land
Afrikanische Union (AU), ausgewählte AU-Mitgliedstaaten und regionale Wirtschaftsgemeinschaften
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Politische Träger
Mehrere
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Gesamtlaufzeit
2022 bis 2024
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Produkte und Fachexpertise
Staat und Demokratie
Ausgangssituation
Die Vision eines vereinten Afrikas mit Personenfreizügigkeit und zunehmender wirtschaftlicher und politischer Integration bildet seit Jahrzehnten den Kern panafrikanischer Bestrebungen. Nach diesem Ideal sollen die Bürger*innen jedes afrikanischen Lands frei und uneingeschränkt in jedes andere reisen und dort ohne größere Hindernisse leben und arbeiten können. Die Afrikanische Union (AU) fördert die Verwirklichung dieser Vision aktiv.
Migration innerhalb Afrikas ist viel häufiger als Migration nach Europa oder in andere Regionen der Welt. Formen innerafrikanischer Migration wie die saisonale Arbeitsmigration sind weiterhin für den Lebensunterhalt von Millionen Menschen auf dem Kontinent unerlässlich.
Ziel
Die Umsetzung kontinentaler migrationspolitischer Rahmenwerke für Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit ist auf nationaler wie regionaler Ebene verbessert.
Vorgehensweise
Das Vorhaben setzt Maßnahmen in drei Handlungsfeldern um:
- Verbesserung der institutionellen Mechanismen zur Umsetzung des Migrationspolitischen Rahmens für Afrika (MPFA) mit dem Schwerpunkt Arbeitsmigration. Dazu gehört auch eine bessere Koordinierung innerhalb der AU-Kommission im Bereich Arbeitsmigration und Mobilität.
- Förderung der Fach- und Steuerungskompetenz der AU für die Beratung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und Mitgliedstaaten, einschließlich der Zivilgesellschaft, in Fragen der Arbeitsmigration und Mobilität.
- Zusammenarbeit mit der AU-Kommission, um alle relevanten Akteure auf dem gesamten Kontinent, auf regionaler und nationaler Ebene in die Ratifizierung und Umsetzung des AU-Protokolls zur Personenfreizügigkeit einzubinden.
Stand: November 2024