Eine Gruppe von Menschen, die in der Wüste laufen und schweres Gepäck tragen.

Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit in Afrika erleichtern

Unterstützung der Afrikanischen Union im Bereich Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Kofinanzierer

    Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)

  • Land

    Afrikanische Union (AU), ausgewählte AU-Mitgliedstaaten und regionale Wirtschaftsgemeinschaften

  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2022 bis 2024

  • Produkte und Fachexpertise

    Staat und Demokratie

Ausgangssituation

Die Vision eines vereinten Afrikas mit Personenfreizügigkeit und zunehmender wirtschaftlicher und politischer Integration bildet seit Jahrzehnten den Kern panafrikanischer Bestrebungen. Nach diesem Ideal sollen die Bürger*innen jedes afrikanischen Lands frei und uneingeschränkt in jedes andere reisen und dort ohne größere Hindernisse leben und arbeiten können. Die Afrikanische Union (AU) fördert die Verwirklichung dieser Vision aktiv.

Migration innerhalb Afrikas ist viel häufiger als Migration nach Europa oder in andere Regionen der Welt. Formen innerafrikanischer Migration wie die saisonale Arbeitsmigration sind weiterhin für den Lebensunterhalt von Millionen Menschen auf dem Kontinent unerlässlich.

Frauen, die mit Körben auf dem Kopf eine Straße entlanggehen.

Ziel

Die Umsetzung kontinentaler migrationspolitischer Rahmenwerke für Arbeitsmigration und Personenfreizügigkeit ist auf nationaler wie regionaler Ebene verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben setzt Maßnahmen in drei Handlungsfeldern um:

  1. Verbesserung der institutionellen Mechanismen zur Umsetzung des Migrationspolitischen Rahmens für Afrika (MPFA) mit dem Schwerpunkt Arbeitsmigration. Dazu gehört auch eine bessere Koordinierung innerhalb der AU-Kommission im Bereich Arbeitsmigration und Mobilität.
  2. Förderung der Fach- und Steuerungskompetenz der AU für die Beratung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und Mitgliedstaaten, einschließlich der Zivilgesellschaft, in Fragen der Arbeitsmigration und Mobilität.
  3. Zusammenarbeit mit der AU-Kommission, um alle relevanten Akteure auf dem gesamten Kontinent, auf regionaler und nationaler Ebene in die Ratifizierung und Umsetzung des AU-Protokolls zur Personenfreizügigkeit einzubinden.

Stand: November 2024

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