Branchendialoge unterstützen die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Branchendialoge zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Land: Deutschland
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2021
Ausgangssituation
Im Jahr 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er verankert erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen, Menschenrechte zu achten – in Deutschland und weltweit. Der NAP setzt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien) in Deutschland um. Ziel ist es, die menschenrechtliche Lage entlang globaler Wertschöpfungsketten zu verbessern.
In diesem Rahmen führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Branchendialoge durch. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis branchenspezifischer menschenrechtlicher Risiken zu entwickeln, umsetzungsorientierte, branchenspezifische Handlungsanleitungen zu erarbeiten sowie gemeinsame Pilotprojekte zu konzipieren. Dabei geht es beispielsweise um spezifische Rohstoffe sowie unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismen.
Ziel
Die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen ist verbessert.
Vorgehensweise
In einem ersten Schritt geht es darum, Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Risiken zu identifizieren. Darauf aufbauend klärt die Bundesregierung mit diesen das Interesse, einen Branchendialog durchzuführen. Dabei werden sowohl die Unternehmen als auch Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen einbezogen. Wenn Interesse besteht, wird gemeinsam mit allen Beteiligten eine Dialogvereinbarung verhandelt, welche die Ziele und die Arbeitsweise für den Prozess definiert.
In den Dialogen geht es darum, branchenspezifische Handlungsanleitungen zu entwickeln, um die Umsetzung der NAP-Kernelemente zu unterstützen. Außerdem dienen die Dialoge als Kooperationsplattform, um die Einflussmöglichkeiten durch gemeinsames Vorgehen der beteiligten Akteur*innen zu vergrößern. Beispielsweise sollen gemeinsame Pilotprojekte die Bedingungen in den Produktionsländern verbessern.
Der Branchendialog ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst befassen sich drei Arbeitsgruppen mit inhaltlichen Fragen: Die Mitwirkenden definieren vorab konkrete Aufgabenstellungen und Leitfragen. In der zweiten Stufe setzen die Beteiligten die Maßnahmen um. Deren Wirksamkeit überprüfen die Teilnehmenden des Branchendialogs in einer dritten Stufe.
Stand: Juli 2021