Policy and Legal Advice Centre (PLAC) III
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Policy and Legal Advice Centre (PLAC)
Auftraggeber: Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien
Finanzierer: Europäische Union
Land: Republik Serbien
Partner: DMI Associates und European Consulting Group
Politischer Träger: Ministerium für Europäische Integration
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2021
Ausgangssituation
Der Europäische Rat hat am 28. Juni 2013 den Beschluss über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Serbien angenommen und die Europäische Kommission (EK) ersucht, den Verhandlungsrahmen auszuarbeiten; am 1. September 2013 ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EK und Serbien in Kraft getreten. Die erste Regierungskonferenz fand im Januar 2014 anlässlich der offiziellen Aufnahme der Beitrittsverhandlungen statt. Im Anschluss an den Screening-Prozess entscheiden die im Rat vertretenen EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EK, welche Kapitel zuerst eröffnet werden und welche geeigneten Benchmarks festgelegt werden.
Angesichts des Umfangs des EU-Acquis und der Besonderheiten der nationalen Rechtssysteme haben einige Bereiche bei den Verhandlungen ein besonderes Gewicht. Wie auch in der EU-Erweiterungsstrategie und im Indikativen Strategiepapier für Serbien besonders betont wird, bleibt die Rechtsstaatlichkeit das zentrale Element des Erweiterungsprozesses. In den wesentlichen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere bei Justizreform und Korruptionsbekämpfung, Unabhängigkeit wichtiger Institutionen, Meinungsfreiheit, Antidiskriminierungspolitik und Minderheitenschutz muss Serbien langfristig die Dynamik der Reformen beibehalten und sich um eine konsequente Umsetzung bemühen. Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise haben gezeigt, dass alle Länder ihre wirtschaftspolitische Steuerung intensivieren, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ein stabileres und transparenteres Unternehmensumfeld schaffen müssen, um Investitionen anzuziehen und das Wachstum zu fördern.
Bei der Veröffentlichung eines Zeitplans für die Erweiterung der Europäischen Union um die Länder des westlichen Balkans wurde die Republik Serbien von der Kommission in ihrem Dokument „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive und ein verstärktes Engagement für den westlichen Balkan“ als einer von nur zwei aussichtsreichen Kandidaten für den Beitritt mit einem möglichen Zieldatum Ende 2025 genannt.
Die Koordinierung des EU-Integrationsprozesses durch Serbien ist in zwei nationalen Strategiepapieren festgelegt: dem Nationalen Programm zur Übernahme des EU-Besitzstandes und den Nationalen Prioritäten für internationale Hilfe. Die Ausarbeitung der beiden Dokumente und ihre Umsetzung werden vom Ministerium für Europäische Integration (MEI) koordiniert. Das Nationale Programm zur Übernahme des EU-Besitzstandes (NPAA) umfasst einen detaillierten mehrjährigen Plan zur Harmonisierung der serbischen Gesetzesvorschriften mit dem EU-Besitzstand sowie einen Plan zum Aufbau der für die Umsetzung einer entsprechend harmonisierten Rechtsordnung erforderlichen Institutionen. Die im NPAA aufgeführten Pläne dienen als Grundlage für die Festlegung künftiger Verhandlungspositionen in den einzelnen Kapiteln.
Ziel
Die serbische Regierung führt erfolgreiche Beitrittsverhandlungen und setzt sämtliche Integrations- und Heranführungshilfen, die auf eine EU-Mitgliedschaft ausgerichtet sind, sinnvoll ein. Die nationalen Rechtsvorschriften werden zu einem großen Teil effektiv an den EU-Besitzstand angepasst und erfolgreich umgesetzt.
Vorgehensweise
Das Projektteam arbeitet eng mit dem Ministerium für Europäische Integration, anderen Fachministerien, dem Sekretariat für Gesetzgebung, dem Verhandlungsteam und den Verhandlungsgruppen zusammen. Das PLAC-3-Projekt betrifft die folgenden Kapitel:
Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr (Kap. 3), Wettbewerbspolitik (Kap. 8), Finanzdienstleistungen (Kap. 9), Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit (Kap. 12), Energie (Kap. 15), Steuern (Kap. 16), Wirtschafts- und Währungspolitik (Kap. 17), Umwelt und Klimawandel (Kap. 27), Verbraucher- und Gesundheitsschutz (Kap. 28), Finanzkontrolle (Kap. 32) sowie Finanz- und Haushaltsvorschriften (Kap. 33).
Wirkung
- Ergebnis: Bessere Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht und wirksame Umsetzung dieser Vorschriften.
- Im Zuge der Projektdurchführung wurden umsetzungsbezogene vergleichende Analysen der Gesetzgebung mit 83 EU-Rechtsakten durchgeführt.
- In 98 Bereichen wurden Gesetze, Satzungen, strategische und sonstige Dokumente ausgearbeitet, die für den Harmonisierungsprozess und die Verhandlungen wichtig sind.
- Ergebnis: Kapazitätsaufbau bei den entsprechenden nationalen Strukturen zur erfolgreichen Durchführung der Beitrittsverhandlungen.
- Über 2.250 Vertreter des öffentlichen und des privaten Sektors sowie der Zivilgesellschaft haben an 76 Workshops, Seminaren und Schulungen teilgenommen.
- Es wurde ein umfassender Plan zur Verbesserung von Kommunikation und Sichtbarkeit entwickelt.