Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Sektorvorhaben “Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Global
Gesamtlaufzeit: Juli 2016 bis Juni 2019
Ausgangssituation
Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Durchschnittseinkommen. Menschen mit Behinderungen sind besonders häufig von Armut betroffen. Sie haben seltener Zugang zu Bildung, Erwerbsmöglichkeiten, Gesundheitsdienstleistungen und zu Maßnahmen sozialer Sicherung, als Menschen ohne Behinderungen. Zahlreiche Barrieren in der Infrastruktur, im Informationswesen sowie stigmatisierende Haltungen der Bevölkerung verhindern eine angemessene Beteiligung an Entscheidungsprozessen und damit die Verwirklichung ihrer Rechte. Akteure der internationalen Zusammenarbeit rücken Menschen mit Behinderungen seit einigen Jahren verstärkt, aber insgesamt immer noch unzureichend, in den Fokus ihrer Arbeit.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ihre internationale Entwicklungszusammenarbeit inklusiv zu gestalten. Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention und deren Zusatzprotokoll 2009 ratifiziert und auch die Umsetzung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung verankert. Darüber hinaus zählte Deutschland 2013 zu den ersten Ländern mit einem Aktionsplan für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit. Menschen mit Behinderungen profitieren jedoch noch nicht in gleichem Maße wie Menschen ohne Behinderungen von den Maßnahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Der Grundsatz “leave no one behind“ ist ein zentrales Element der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Er beschreibt deutlich den Anspruch, dass die Ziele der Agenda erst dann als erreicht gelten können, wenn sie auch für Menschen mit Behinderungen erreicht sind. In den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) werden Menschen mit Behinderungen in fünf der 17 Ziele explizit als Zielgruppe genannt.
Ziel
Das BMZ, seine Durchführungsorganisationen und strategisch ausgewählte Partner berücksichtigen in ihrem entwicklungspolitischen Handeln verstärkt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Vorgehensweise
Das Vorhaben agiert sektorübergreifend und überregional. Es leistet fachliche und strategische Beratung. Das BMZ wird bei der Entwicklung einer Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beraten.
Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die Kooperationen mit der Zivilgesellschaft werden gestärkt. Außerdem werden inhaltliche Positionen und strategische Ansätze erarbeitet, auf deren Basis sich die Bundesregierung in internationalen Verhandlungsprozessen und Netzwerken für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
Das Vorhaben unterstützt in Kooperation mit dem finnischen Außenministerium die Kommission der Afrikanischen Union bei der Entwicklung einer neuen Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf dem afrikanischen Kontinent. Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern sind grundsätzlich auf die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Durchführung der Projekte ausgerichtet.
Wirkungen
Der Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat dazu beigetragen, dass Regierungen, Zivilgesellschaft und vermehrt die Privatwirtschaft die Bedeutung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen erkennen. Länder- und Sektorstrategien der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit beziehen sich zunehmend auf die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mittlerweile bearbeiten mehr als 40 Vorhaben die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Methoden und Instrumente zur verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurden mit Unterstützung des Sektorvorhabens entwickelt und werden sowohl vom BMZ als auch von den Durchführungsorganisationen genutzt.
Mit Unterstützung des Sektorvorhabens hat sich die Bundesregierung in relevanten Prozessen und Debatten wie der Formulierung der Agenda 2030 und ihrer Indikatoren, erfolgreich für eine stärkere Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Im Rahmen einer Kofinanzierung der finnischen Regierung wurde die Kommission der Afrikanische Union darin unterstützt, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen institutionell wie auf der Ebene der Mitgliedsstaaten stärker zu verankern.