Folter in Mexiko verhindern

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Folter in Mexiko verhindern
Auftraggeber: Auswärtiges Amt
Land: Mexiko
Politischer Träger: Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten Oaxaca und Jalisco, sowie Polizei auf Bundes- und Landesebene
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2019

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Ausgangssituation

Im Juni 2017 ist in Mexiko ein neues Anti-Folter-Gesetz in Kraft getreten, das einen Meilenstein für die Entwicklung des mexikanischen Rechtsstaats markiert. Es sieht ein absolutes Verbot der Folter vor. Beweise, die unter Folter erlangt wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Folter wird unter Strafe gestellt, wodurch Täter und ihre Vorgesetzten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung ist jedoch eine Herausforderung für die mexikanische Regierung. Nach Feststellung der Vereinten Nationen (VN) ist die Anwendung von Folter in Mexiko allgemeine Praxis. Strafurteile werden oftmals auf Grundlage von unter Folter erbrachten Geständnissen gesprochen. Das mexikanische Innenministerium hat Verfehlungen und Folter eingestanden. So werden Menschen eingeschüchtert und Geständnisse erpresst, etwa, wenn eine Verbindung zur organisierten Kriminalität vermutet wird. Auch bei Alltagskriminalität und im Zusammenhang mit der Zerschlagung sozialer Proteste finden Foltermethoden Anwendung. Dadurch sind häufig gerade Menschen aus armen, marginalisierten Teilen der Bevölkerung, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, soziale Aktivisten und je nach Bundesstaat auch die indigene Bevölkerung und Kleinbauern betroffen.

Das neue Anti-Folter-Gesetz steht – anders als sein Vorgänger und einzelstaatliche Gesetze – im Einklang mit der Folterdefinition der Anti-Folter-Konvention der VN. An der Erarbeitung haben das Büro des VN-Hochkommissars für Menschenrechte (HKMR), die mexikanische Menschenrechtskommission (CNDH) und Nichtregierungsorganisationen (NROs) mitgewirkt.

Ziel

Im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) trägt das Vorhaben dazu bei, dass die neue Anti-Folter-Gesetzgebung in Mexiko umgesetzt wird. Die Straflosigkeit wird reduziert, die Zivilgesellschaft gestützt und das Vertrauen der Bevölkerung in den mexikanischen Rechtsstaat gestärkt. Staatsanwaltschaften und Polizei wenden das Anti-Folter-Gesetz erfolgreich an. Internationale Standards und Vorschläge der Zivilgesellschaft werden berücksichtigt.

 

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Vorgehensweise

Das Projekt arbeitet in drei Interventionsbereichen:

  • Schulung der Bundespolizei und zwei Landespolizeien
  • Stärkung der Zivilgesellschaft
  • Aufbau von Sonderstaatsanwaltschaften

Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät zu internationalen Standards auf den Gebieten Strafrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Prävention und Wiedergutmachung. Zudem liegt ein Schwerpunkt auf der Führungs-, Prozess- und  Organisationsberatung in den jeweiligen Institutionen der öffentlichen Sicherheit. Dabei steht stets die erfolgreiche Vermittlung und organisationale Implementierung des neuen Rechtsrahmens im Vordergrund. Außerdem soll die Koordinierung staatlichen Handelns, sowohl vertikal zwischen der föderalen und einzelstaatlichen Ebene, als auch horizontal zwischen beteiligten Institutionen verbessert werden.

Wirkungen

Führungskräfte der jeweiligen Landes- und Bundespolizei wie auch Beschäftigte der Generalstaatsanwaltschaft sind in der Prävention der Folter sensibilisiert. Die organisatorische Beratung verschiedener Bereiche der Staatsanwaltschaften in den Staaten Jalisco und Oaxaca schafft die Grundlage für den Aufbau von Sonderstaatsanwaltschaften. Ein Dialog mit der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen ist angestoßen. Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Prävention der Folter einsetzen, sind abgeschlossen.

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