Verwaltungsreform in der Östlichen Partnerschaft fördern
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Regionalfonds „Verwaltungsreform in der Östlichen Partnerschaft II“
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine
Politischer Träger: Je Partnerland: Staatskanzlei und Agenturen für den öffentlichen Dienst; Ministerien und Agenturen für E-Governance; Parlamentsverwaltungen; Ministerien und Agenturen für Berufsbildung und Regionalentwicklung, Gemeinden
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2024
Ausgangssituation
Die Östliche Partnerschaft (ÖP) möchte die Beziehungen der Europäischen Union (EU) mit Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und der Ukraine stärken. Die Regierungen dieser Länder (ÖP-Länder) stehen dabei vor großen Aufgaben. Es gilt, notwendige, sehr vielschichtige Reformen erfolgreich umzusetzen.
Allerdings sind die Verwaltungen der ÖP-Länder wenig leistungsfähig. Sie müssen finanzielle, technische und personelle Ressourcen und Kompetenzen aufbauen. Demokratie und gute Regierungsführung sind Schwerpunkte der länderübergreifenden Kooperation. Dabei sind die Reformprozesse der öffentlichen Verwaltung ein Querschnittsthema. Die Staaten tauschen Lösungsvorschläge aus, etwa um Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus muss öffentliches Handeln künftig deutlich bürgerorientierter, zugänglicher und transparenter gestaltet werden.
Ziel
Die regionale Kooperation zur Umsetzung der Verwaltungsreformen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft ist verbessert.
Vorgehensweise
Abhängig von Reforminteresse, Wissensstand und politischer Dynamik arbeiten bis zu sechs ÖP-Länder zusammen. Diese tragen zu drei Handlungsfeldern bei:
- Die ÖP-Länder nutzen den Erfahrungsaustausch, um ihre Verwaltungsreformen zu gestalten und umzusetzen.
- Die Beamt*innen, öffentlichen Angestellten und politischen Entscheidungsträger*innen erweitern ihre Kompetenzen, um ihre Aufgaben und Funktionen bei der Umsetzung von Verwaltungsreformen wahrzunehmen.
- Inhalte und Ergebnisse der Verwaltungsreformen werden mit Hilfe verschiedener Formate und Methoden der Digitalisierung und E-Governance weiterverbreitet.
Stand: September 2021