Stärkung Guter Regierungsführung

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung Guter Regierungsführung in Kenia
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kenia
Politischer Träger: Büro des Generalstaatsanwalts und Justizministerium
Gesamtlaufzeit: 2017 bis 2020

Ausgangssituation

Kenia ist mit einem jährlichen Wirtschaftswachstum von mehr als fünf Prozent eine treibende ökonomische Kraft in Ostafrika. Doch soziale, wirtschaftliche und regionale Ungleichheiten bestehen; mehr als ein Drittel der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze. Dennoch hat sich Kenia den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, die unter anderem die Beseitigung der Armut vorsehen, verschrieben. 

Korruption ist das größte Hindernis sozioökonomischen Wachstums. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt Kenia Platz 144 von 180 (Stand 2018). Aufgrund des Ausmaßes an Korruption im öffentlichen Sektor bleibt Kenia hinter den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 zurück. Dies spiegelt sich vor allem in der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen wider, die sowohl auf nationaler als auch auf Bezirksebene unzureichend ist. 

Zudem ist die Verfügbarkeit von Daten zum Monitoring der nachhaltigen Entwicklungsziele ein Problem. Der Fortschritt in der Umsetzung der Agenda 2030, und mithin in der Beseitigung der Armut, kann ohne qualitativ hochwertige Daten aber weder auf nationaler noch auf Bezirksebene effektiv überprüft werden.

Ziel

Die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler und Bezirksebene ist gemäß den Grundsätzen Guter Regierungsführung und in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Agenda 2030 verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz entlang der Anti-Korruptionskette: Prävention, Aufdeckung, Ermittlung, Strafverfolgung, gerichtliche Behandlung und Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte. 

Es arbeitet an der Optimierung öffentlichen Beschwerdemanagements und der Übertragung staatlicher Funktionen auf die Bezirksebene. Letzteres vor allem durch die Verbesserung der Kompetenzen von Bezirken, die Regularien von Transparenz und Rechenschaftslegung zu befolgen. Darüber hinaus unterstützt es die Strafverfolgung, gerichtliche Behandlung und den Vollzug von Korruptionsfällen sowie bei der Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte.

Neben dem Büro des Generalstaatsanwalts und des Justizministeriums sind weitere Durchführungspartner des Vorhabens die Kommission für Verwaltungsjustiz, die Kommission für Ethik und Kampf gegen Korruption und ausgewählte Bezirksregierungen. Außerdem wird anlassbezogen mit weiteren Akteuren auf nationaler und auf Bezirksebene sowie mit der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet.

Das Vorhaben verfolgt ebenfalls eine Verbesserung des Monitoring der nachhaltigen Entwicklungsziele. Ziel ist, die Datenlage für das Monitoring der Entwicklungsziele der Agenda 2030 durch die Nutzung nichtamtlicher Daten zu bessern. Durchführungspartner auf nationaler Ebene sind das Statistikamt und die Abteilung für Planung und Statistik im Finanzministerium sowie die entsprechenden Abteilungen der Bezirksregierungen. Ferner werden der Privatsektor und die Zivilgesellschaft beteiligt. 

Wirkungen

Das Vorhaben unterstützte die Kommission für Verwaltungsjustiz im Finanzjahr 2017/18 bei Trainings von 127 Behörden, deren Ziel ein verbessertes Beschwerdemanagement war. Insgesamt wurden bisher Mitarbeiter*innen aus 237 Behörden geschult und die Behörden erhielten entsprechende Zertifikate.

Darüber hinaus wurden insgesamt 2.482 Bürger*innen darin geschult, öffentliche Beschwerden aufzugeben. Dies führte zu 18 im Kollektiv eingereichten Petitionen gegen mangelhafte Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Acht der 18 Petitionen wurden zur Zufriedenheit der Bürger*innen bearbeitet und es wurde Abhilfe geschaffen.

Zur Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftslegung unterstützt das Vorhaben die Einführung des elektronischen Beschaffungssystems Integrated Financial Managment and Information System (IFMIS). 550 Mitarbeiter*innen auf nationaler und auf Bezirksebene sowie 10.000 Lieferanten wurden in der Nutzung des Systems geschult. Inzwischen sind 100.000 Lieferanten im System registriert und in drei Bezirken werden 91,8 Prozent ihres Entwicklungsbudgets über IFMIS abgewickelt.

Das Vorhaben unterstützte die Einrichtung des Amts für die Beschlagnahme illegal erworbener Vermögenswerte und schulte insgesamt 90 Mitarbeiter*innen des Amts und der Kommission für Ethik und Kampf gegen Korruption. Dadurch hat das Vorhaben dazu beigetragen, dass im Zeitraum von Juli 2016 bis September 2018 Vermögen im Wert von umgerechnet etwa 7,6 Millionen Euro zurückgewonnen werden konnte.