Rechtliche Annäherung an europäische Standards im Südkaukasus

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kofinanziert von: Europäische Union (EU)
Land: Armenien, Aserbaidschan, Georgien
Politischer Träger: Die Justizministerien von Armenien, Aserbaidschan und Georgien
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2020

Ausgangssituation

Armenien, Aserbaidschan und Georgien orientieren sich bei ihren Rechtsreformen an europäischen Standards. Dabei nutzen die drei südkaukasischen Staaten noch kaum die Möglichkeiten des regionalen Austauschs, um voneinander zu profitieren. Die rechtliche Weiterentwicklung und der institutionelle Ausbau der Einrichtungen der Justiz einschließlich der Universitäten und Fortbildungszentren schreiten nur langsam voran. Innovationen aus Nachbarländern sind oft nicht bekannt. Ein länderübergreifender Erfahrungsaustausch unter Juristen und rechtswissenschaftlichen Netzwerken gibt es kaum. Europäische Standards und Inhalte des EU-acquis sind zum Teil schon bekannt, allerdings werden sie in jedem der drei südkaukasischen Staaten verschieden interpretiert und angewendet. Die Vermittlung der Reforminhalte, der Rechtspositionen und Rechtsschutzmöglichkeiten an die Bevölkerung gelingt noch nicht flächendeckend. 

Ziel

Die Annäherung der Rechtssysteme in der Region an europäische Standards im länderübergreifenden Dialog sind vorangeschritten.

Vorgehensweise

Die Intensivierung des regionalen Austauschs über Reforminhalte und innovative Lösungsansätze in den Bereichen Gesetzgebung, Strategieentwicklung, Fortbildungen und Rechtsaufklärung dient der gemeinsamen Erarbeitung und Diskussion von Reformentscheidungen. Was regional diskutiert und empfohlen wird, hat oft auf der nationalen Ebene mehr Durchsetzungskraft. Umgekehrt ist die gute Arbeit auf der nationalen Ebene auch Voraussetzung für einen fruchtbaren Austausch. Die Einbettung der Anforderungen der Agenda 2030 gewährleistet die Nachhaltigkeit der Reformen.

Das Vorhaben trägt damit insgesamt zu einer Fortführung der Rechts- und Justizreformen in den Ländern bei.
Die Konzentration auf Rechtsstaatlichkeit dient zudem der Berücksichtigung von Querschnittsthemen. Die Übernahme der europäischen Anti-Diskriminierungsregeln, insbesondere in den Handlungsfeldern Rechtsstaatsdialog sowie Strategie- und Gesetzgebungsberatung, gewährleistet die Förderung von Gendersensibilität. Die Gleichbehandlung stellt einen essentiellen rechtsstaatlichen Standard dar. Die Umsetzung des partizipativen Ansatzes im Gesetzgebungsverfahren und die Stärkung der Transparenz in Verwaltungs- und Justizverfahren wirken sich auf den Schutz der Grundrechte aus und tragen zur Prävention von Korruption und einem verbesserten Investitionsklima bei. Beim Rechtsstaatsdialog stehen die Möglichkeiten der regionalen Zusammenarbeit im Vordergrund. Damit ist die Chance gegeben, die fachliche Zusammenarbeit bei den Rechts- und Justizreformen zum schrittweisen Abbau von Ressentiments zwischen den Ländern zu nutzen und somit langfristig einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Region zu leisten.

Das Vorhaben ist in fünf Handlungsfeldern aktiv. Es unterstützt den regionalen Rechtsstaatsdialog, die Gesetzgebungs- und Strategieberatung, die integrierte juristische Ausbildung, die Rechtsaufklärung und die Anforderungen der Agenda 2030 bei Gesetzesfolgenabschätzungen.

Wirkungen

Das Vorläufer-Vorhaben hat in allen drei südkaukasischen Staaten erfolgreich zur fortführenden Professionalisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtlichen Annäherung an EU-Standards beigetragen. Beratungserfolge gab es im Verfassungsrecht und im Zivilprozessrecht, mit der Folge, dass sich die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Rechten vor Gericht verbessert haben. Journalistische Plattformen und Social Media sowie durch mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnerinstitutionen erarbeitete Open-Government- Konzepte haben die Rechtsaufklärung in allen drei Ländern gestärkt. In Georgien wurden erste Gesetzesfolgeabschätzungen an die Anforderungen der Agenda 2030 angepasst.

Ausgangssituation

Armenien, Aserbaidschan und Georgien orientieren sich bei ihren Rechtsreformen an europäischen Standards. Dabei nutzen die drei südkaukasischen Staaten noch kaum die Möglichkeiten des regionalen Austauschs, um voneinander zu profitieren. Die rechtliche Weiterentwicklung und der institutionelle Ausbau der Einrichtungen der Justiz einschließlich der Universitäten und Fortbildungszentren schreiten nur langsam voran. Innovationen aus Nachbarländern sind oft nicht bekannt. Ein länderübergreifender Erfahrungsaustausch unter Juristen und rechtswissenschaftlichen Netzwerken gibt es kaum. Europäische Standards und Inhalte des EU-acquis sind zum Teil schon bekannt, allerdings werden sie in jedem der drei südkaukasischen Staaten verschieden interpretiert und angewendet. Die Vermittlung der Reforminhalte, der Rechtspositionen und Rechtsschutzmöglichkeiten an die Bevölkerung gelingt noch nicht flächendeckend. 

Ziel

Die Annäherung der Rechtssysteme in der Region an europäische Standards im länderübergreifenden Dialog sind vorangeschritten.

Vorgehensweise

Die Intensivierung des regionalen Austauschs über Reforminhalte und innovative Lösungsansätze in den Bereichen Gesetzgebung, Strategieentwicklung, Fortbildungen und Rechtsaufklärung dient der gemeinsamen Erarbeitung und Diskussion von Reformentscheidungen. Was regional diskutiert und empfohlen wird, hat oft auf der nationalen Ebene mehr Durchsetzungskraft. Umgekehrt ist die gute Arbeit auf der nationalen Ebene auch Voraussetzung für einen fruchtbaren Austausch. Die Einbettung der Anforderungen der Agenda 2030 gewährleistet die Nachhaltigkeit der Reformen.

Das Vorhaben trägt damit insgesamt zu einer Fortführung der Rechts- und Justizreformen in den Ländern bei.
Die Konzentration auf Rechtsstaatlichkeit dient zudem der Berücksichtigung von Querschnittsthemen. Die Übernahme der europäischen Anti-Diskriminierungsregeln, insbesondere in den Handlungsfeldern Rechtsstaatsdialog sowie Strategie- und Gesetzgebungsberatung, gewährleistet die Förderung von Gendersensibilität. Die Gleichbehandlung stellt einen essentiellen rechtsstaatlichen Standard dar. Die Umsetzung des partizipativen Ansatzes im Gesetzgebungsverfahren und die Stärkung der Transparenz in Verwaltungs- und Justizverfahren wirken sich auf den Schutz der Grundrechte aus und tragen zur Prävention von Korruption und einem verbesserten Investitionsklima bei. Beim Rechtsstaatsdialog stehen die Möglichkeiten der regionalen Zusammenarbeit im Vordergrund. Damit ist die Chance gegeben, die fachliche Zusammenarbeit bei den Rechts- und Justizreformen zum schrittweisen Abbau von Ressentiments zwischen den Ländern zu nutzen und somit langfristig einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Region zu leisten.

Das Vorhaben ist in fünf Handlungsfeldern aktiv. Es unterstützt den regionalen Rechtsstaatsdialog, die Gesetzgebungs- und Strategieberatung, die integrierte juristische Ausbildung, die Rechtsaufklärung und die Anforderungen der Agenda 2030 bei Gesetzesfolgenabschätzungen.

Wirkungen

Das Vorläufer-Vorhaben hat in allen drei südkaukasischen Staaten erfolgreich zur fortführenden Professionalisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtlichen Annäherung an EU-Standards beigetragen. Beratungserfolge gab es im Verfassungsrecht und im Zivilprozessrecht, mit der Folge, dass sich die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Rechten vor Gericht verbessert haben. Journalistische Plattformen und Social Media sowie durch mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnerinstitutionen erarbeitete Open-Government- Konzepte haben die Rechtsaufklärung in allen drei Ländern gestärkt. In Georgien wurden erste Gesetzesfolgeabschätzungen an die Anforderungen der Agenda 2030 angepasst.

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