Förderung des Mikrofinanzsektors

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung des Mikrofinanzsektors in Tunesien
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Tunesien
Politischer Träger: Ministère des Finances
Gesamtlaufzeit: 2012 bis 2017

Ausgangssituation

Nur ungefähr ein Drittel der Bevölkerung Tunesiens verfügt über ein Bankkonto. Große Teile der Bevölkerung haben keinen Zugang zu formellen Finanzinstitutionen. Informelle Finanzdienstleistungen, obwohl für alle zugänglich, sind teurer, unterliegen keiner Aufsicht und sind daher mit größeren Risiken verbunden. Ein Ausschluss von Finanzdienstleistungen bedeutet vor allem für Kleinunternehmen eine Einschränkung ihrer Investitionsmöglichkeiten.

Neben mangelndem Kreditzugang fehlen vor allem im ländlichen Raum Möglichkeiten, Ersparnisse anzulegen oder im Notfall Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung breiter Bevölkerungsschichten, vor allem junger Menschen, hat zu den politischen und sozialen Unruhen 2010/2011 beigetragen. Die Ursachen sind seither nicht überwunden.

Die Förderung des Mikrofinanzwesens ist eine Möglichkeit, Nichtteilhabe und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Der Zugang zu Mikrofinanzdienstleistungen bietet Personen mit geringem Einkommen und in familiären Notlagen erweiterte wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten. Die Gründung von Mikrounternehmen ist für junge, gut ausgebildete Menschen in Tunesien zudem häufig die einzige Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs. Durch eine Verbesserung des Zugangs zu Mikrofinanzdienstleistungen kann es gelingen, einen Teil der Erwerbsbevölkerung gegen Schwankungen des Einkommens und finanzielle Notfallsituationen besser zu wappnen oder zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Das Projekt unterstützt das Finanzministerium dabei, eine neue „Strategie zur Finanziellen Inklusion bis 2022“ zu erarbeiten. Wesentlicher Inhalt ist eine breitere Entwicklung des Angebots an Finanzdienstleistungen, über die Auslage einfacher Mikrokredite hinaus, sowie die Fortschreibung des rechtlichen und institutionellen Rahmens durch Themen wie Verbraucherschutz, Schutz vor Überschuldung der Kreditnehmer und Risikomanagement als Teil der Bankenaufsicht.

Ziel

Das Angebot an Mikrofinanzdienstleistungen ist gestärkt.

Vorgehensweise

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) berät die GIZ das tunesische Finanzministerium bei der Entwicklung des Mikrofinanzsektors sowie der neuen „Strategie zur Finanziellen Inklusion bis 2022“. Dies betrifft:

 

  • Ausbau einer Aufsicht über den Mikrofinanzsektor
    Die GIZ berät beim weiteren Aufbau einer neuen Mikrofinanz-Kontrollbehörde, der Autorité de Contrôle de Microfinance. Tunesische und ausländische Investoren können nunmehr eine Genehmigung für die Gründung einer Mikrofinanzinstitution beantragen. Es ist Aufgabe der neuen Kontrollbehörde, durch ein Zulassungsverfahren den Markteintritt neuer Mikrofinanzinstitutionen zu regulieren sowie die laufende Aufsicht über diese Institutionen auszuüben. Die Kontrollbehörde wird von international erfahrenen Beratern unterstützt.
  • Förderung und Ausweitung der institutionellen Rahmenbedingungen
    Die GIZ unterstützt den weiteren Aufbau eines Kreditinformationsbüros, um der mehrfachen Kreditaufnahme und Überschuldung privater Haushalte entgegentreten zu können.
  • Unterstützung der Modernisierung des Finanzsektors, um das Niveau der finanziellen Inklusion in Tunesien zu verbessern
    Das Projekt berät das tunesische Finanzministerium bei der Ausarbeitung der „Strategie zur Finanziellen Inklusion bis 2020“. Sie umfasst beispielsweise Mikroversicherungen, Anlagemöglichkeiten für Kleinsparer, die bessere Erschließung ländlicher Räume mit Finanzdienstleistungen sowie die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für Frauen.

 

Wirkungen

Die Kontrollbehörde hat mit Unterstützung des Vorhabens ein Zulassungsverfahren für neue Mikrofinanzorganisationen eingerichtet und bis Ende 2017 sieben Zulassungen erteilt.

Die Einrichtung eines Aufsichts-, beziehungsweise Meldewesens, einer Bankenaufsicht, wurde erfolgreich abgeschlossen. Neben der Regulierung des Mikrofinanzsektors sorgt sie für den Konsumentenschutz der Kreditnehmer.

Das Kreditinformationsbüro für den Mikrofinanzsektor ist arbeitsfähig und ermöglicht den Datenaustausch von Kreditdaten und Informationen zu Mehrfachverschuldungen.

Das Projekt hat mittelbar dazu beigetragen, dass zwischen Januar 2016 und Juni 2017 etwa 2.000 Menschen in Beschäftigung gekommen sind.