Zugang zu Recht für Frauen II
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Zugang zu Recht für Frauen II
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kambodscha
Politischer Träger: Ministry of Women’s Affairs
Gesamtlaufzeit: 2014 bis 2016
Ausgangssituation
Gewalt gegen Frauen ist in Kambodscha nach wie vor ein hohes Entwicklungshemmnis. Obwohl das Rechtssystem formell eingerichtet und die Gleichberechtigung der Geschlechter gesetzlich garantiert ist, gewährt der Staat Frauen und Mädchen nur selten effektiven Schutz und Rechtshilfe, wenn sie von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen sind. Besonders auf kommunaler Ebene müssen Frauen und Mädchen weitgehend allein mit den Folgen häuslicher und/oder sexueller Gewalt zurechtkommen.
Angebot und Qualität kostenloser oder kostengünstiger Rechtsberatung und psychosozialer Dienstleistungen sind unzureichend, vor allem für Frauen auf dem Land und für Frauen mit Behinderungen. Die unmittelbaren Dorfnachbarn grenzen vergewaltigte Frauen häufig aus, stigmatisieren und isolieren sie. Ortsvorsteher, Polizei und andere lokale Behörden führen informelle Verhandlungen mit den Tätern und den Familien der Frauen – häufig ohne dabei die Rechte und die Würde der Frauen oder ihre Entscheidungsfähigkeit zu berücksichtigen. Um Strafanzeige zu erstatten, fehlt den Frauen oft das nötige Wissen. Gerichtsverfahren sind kompliziert und insgesamt sehr langwierig.
Ziel
Zugang zu und Qualität von Dienstleistungen für weibliche Opfer geschlechtsbezogener, insbesondere sexueller und körperlicher Gewalt entsprechen zunehmend dem Bedarf.
Vorgehensweise
Das Vorhaben schließt an die Wirkungen des Projekts „Zugang zu Recht für Frauen I“ an. Es fördert die Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und unterstützt insbesondere das Frauenministerium bei Politikberatung und Steuerungskompetenz hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt. Die Fähigkeiten der Beamtinnen des Frauenministeriums werden dadurch erweitert, um geeignete Strategien zu entwickeln und Maßnahmen durchzuführen, die den Bedürfnissen der Gewaltopfer besser entsprechen.
In den ausgewählten Provinzen Kampong Thom und Siem Reap fördert das Vorhaben die Verbesserung des Zugangs und der Qualität von Dienstleistungen für von geschlechtsbezogener Gewalt betroffene Frauen durch die Stärkung eines multisektoralen Beratungsansatz.
An der Umsetzung des Vorhabens sind auch Nichtregierungsorganisationen (NRO) maßgeblich beteiligt, die den Frauen und Mädchen kostenlose Rechtshilfe und psychosoziale Dienstleistungen gewähren. Über einen Fonds werden finanzielle Ressourcen für die NRO bereitgestellt, damit sie Dienstleistungen für weibliche Gewaltopfer, einschließlich Betroffener mit Behinderungen, verbessern können. Flankierend werden Maßnahmen zur Personalentwicklung durchgeführt: für die NRO sowie für staatliche Dienstleister, beispielsweise Gesundheitsdienste.
Das Vorhaben unterstützt die Partner darin, die bestehende Datenbasis über Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere sexueller Gewalt, zu verbessern. Ein evidenzbasiertes System soll die Erhebung und das effektive Management relevanter Daten ermöglichen.
Die Koordinierungsfähigkeit und strategische Kommunikation des Frauenministeriums hinsichtlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird gestärkt. Darüber hinaus trägt das Vorhaben dazu bei, Kommunikationsfluss und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu verbessern.
Am Ende des Projekts sollen das Frauenministerium, andere zuständige Ministerien, nachgeordnete Behörden sowie NRO in den beiden ausgewählten Provinzen zur nachhaltigen Verbesserung des Zugangs und der Qualität von Dienstleistungen für die von geschlechtsbezogener Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen beigetragen haben.
Das Projekt wird vom Department of Foreign Affairs and Trade (DFAT) der australischen Regierung kofinanziert.
Wirkungen
In den Provinzen Siem Reap und Kampong Thom nehmen Frauen, die Opfer geschlechtsbezogener Gewalt wurden, speziell für sie entwickelte Angebote in Anspruch. Sie können Frauenhäuser, rechtliche, soziale und psychologische Beratung nutzen.
Mehr Frauen, die Gewalt erfahren haben, erhalten Rechtshilfe und erstatten Anzeige gegen die Täter. Die Anzahl der gerichtlichen Verfahren ist gestiegen. Es gibt inzwischen rund 150 vom Frauenministerium ausgebildete und vom Staat ernannte Justizpolizistinnen. Sie beraten die von Gewalt betroffenen Frauen zu ihren Rechten und Möglichkeiten.
Die Datensammlung über Vorkommnisse von häuslicher Gewalt und Vergewaltigungen sowie die Qualität der Unterstützungsdienstleistungen werden gemeinsam mit dem Frauenministerium, nachgeordneten Behörden und NRO verbessert.
Im öffentlichen Diskurs zu geschlechtsbezogener Gewalt nimmt das Frauenministerium jetzt gezielter Bezug auf Menschenrechte, Stärkung von Frauen und sozialer Inklusion von vulnerablen Gruppen von Frauen und Mädchen, wie Frauen mit Behinderungen und sexuellen Minderheiten. Dies geschieht beispielsweise in Pressemitteilungen, bei Veranstaltungen zum Thema Gewalt gegen Frauen sowie im Nationalen Aktionsplan zu Gewalt gegen Frauen (2014-2018).