Beschäftigung in der irakischen Digitalwirtschaft fördern (ProDIGI)
Förderung von Beschäftigung in der Digitalwirtschaft (ProDIGI)
Förderung von Beschäftigung in der Digitalwirtschaft (ProDIGI)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Irak
Irak, Planungsministerium (Ministry of Planning)
Irak - Planungsministerium (Ministry of Planning)
2023 bis 2026
Wirtschaft und Beschäftigung
Mit einer der höchsten Arbeitslosenquoten weltweit steht der Irak vor einer großen Herausforderung. Jedes Jahr treten fast eine Million junge Menschen in einen Arbeitsmarkt ein, der schlecht auf sie vorbereitet ist. Dies liegt vor allem daran, dass das Land stark von Öleinnahmen abhängig ist, ohne dass andere Wirtschaftsbereiche wie die Digitalwirtschaft wesentlich entwickelt wurden. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Bevölkerung, vor allem junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, keine Berufsausbildung oder Weiterbildung absolvieren und nicht berufstätig sind.
Die Entwicklung der Digitalwirtschaft im Irak kann vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, das Wachstum in der Privatwirtschaft steigern und die Effizienz der Verwaltung verbessern. Allerdings wird dieses Potenzial aufgrund von verschiedenen Herausforderungen größtenteils nicht genutzt. Es besteht eine erhebliche Qualifikationslücke innerhalb der arbeitenden Bevölkerung, eine Diskrepanz zwischen den Lehrplänen des Bildungssystems und den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Außerdem fehlen die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, um das Wachstum der Digitalwirtschaft zu unterstützen.
Durch die Vermittlung notwendiger digitaler Kompetenzen an junge Menschen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der politischen Entscheidungsträger*innen konnte die Digitalwirtschaft im Irak verbessert, die bestehende Qualifikationslücke geschlossen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Das Vorhaben verfolgt einen vielschichtigen Ansatz zur Förderung der Digitalwirtschaft im Irak und konzentriert sich auf die folgenden Maßnahmen:
Stand: Februar 2024