Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien fördern

Programmkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan
Politischer Träger: Justizministerien, Oberste Gerichte Zentralasiens​​​​​​​
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2022

Einige Jahrbücher des Öffentlichen Rechts liegen auf Stapeln.

Ausgangssituation

In Kirgisistan, Turkmenistan und Usbekistan verabschiedeten die Regierungen ein Verwaltungsverfahrensgesetz, das Anforderungen an die Verwaltungen der Länder festlegt. In Kasachstan ist die Verabschiedung geplant. In Tadschikistan ist ein ähnliches Gesetz bereits seit einigen Jahren in Kraft; es bereitet jedoch erhebliche Anwendungsprobleme. Mit der Reform wollen alle zentralasiatischen Republiken einen Impuls geben, um ihre nationalen Volkswirtschaften zu dynamisieren sowie das Wirtschafts- und Investitionsklima zu verbessern. Allerdings hat sich die Situation für Wirtschaftsvertreter*innen noch nicht verbessert., denn Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gegenüber Wirtschaftsakteuren folgen häufig nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

Ziel

Die Entscheidungen gegenüber Wirtschaftsakteuren entsprechen zunehmend den gesetzlichen Verfahrensbestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts.

Jurist*innen stehen bei der Fortbildung in Aschgabad/Turkmenistan für ein Foto zusammen.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt die zentralasiatischen Regierungen und öffentlichen Verwaltungen darin, sich stärker an die gesetzlichen Bestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts zu halten. Zudem trägt es dazu bei, Vertrauen und Kooperation in Bürger-Staat-Beziehungen auszubauen und dadurch gute Regierungsführung zu fördern.

Die Kompetenzentwicklungsstrategie des Vorhabens agiert dabei in vier Bereichen:

Sie fördert die Kooperation zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Justiz, um das Verwaltungsverfahrensgesetz umzusetzen. Gleichzeitig sollen Verwaltungsverfahren (Gewerbeanmeldung, Betriebsgenehmigungen von Produktionsanlagen, Nutzung von landwirtschaftlichen Anbauflächen) vereinheitlicht werden. Dafür passt das Vorhaben zahlreiche Spezialverfahren an die Verfahrens- und Rechtsstaatstandards des Verwaltungsverfahrensgesetzes an. Zudem berät es Verwaltungsgerichte und Genehmigungsbehörden dazu, interne Verwaltungsabläufe an die neuen gesetzlichen Standards anzupassen sowie zu Durchführungsbestimmungen. Ergänzend werden Verwaltungsangestellte, Richter*innen und Anwält*innen fortgebildet, um die neuen Standards bei Verwaltungsentscheidungen anzuwenden.

Eine zentralasiatische Delegation steht bei einem Besuch im Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hinter einem Tisch zusammen.

Stand: August 2022