Faire Arbeitsmigration und Reintegration nach einer Rückkehr fördern
Zentren für Migration und Entwicklung (ZME)
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Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Kofinanzierer
Europäische Union (EU)
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Politische Träger
Mehrere
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Gesamtlaufzeit
2023 bis 2026
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Produkte und Fachexpertise
Wirtschaft und Beschäftigung
Ausgangssituation
Weltweit gibt es mehr als 281 Millionen Migrant*innen, die in einem anderen Land als ihrem Geburtsland leben. Die meisten von ihnen, etwa 169 Millionen, verlassen ihr Land, um durch Arbeit andernorts ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Migrationsbewegungen sind für Herkunfts- und Zielländer sowie für die Migrant*innen selbst mit großen Entwicklungspotenzialen verknüpft. Eine sichere, geordnete und reguläre Migration kann einen wichtigen Beitrag zu langanhaltender Entwicklung leisten.
Ziel
Die staatlichen und nichtstaatlichen Kooperationspartner können Menschen bei der regulären Arbeits- und Ausbildungsmigration nach Deutschland, Europa und innerhalb ihrer Region sowie bei der Reintegration nach einer Rückkehr, bedarfsorientiert und wirksam unterstützen.
Vorgehensweise
In den kooperierenden Ländern gibt es Zentren für Migration und Entwicklung. Sie dienen als Beratungsstellen für Menschen, die regulär nach Deutschland, Europa oder innerhalb ihrer Region migrieren möchten, um außerhalb ihres Landes zu arbeiten oder sich weiterzubilden. Gleichermaßen werden in den Zentren auch Personen beraten, die aus Deutschland, Europa oder anderen Ländern zurückgekehrt sind und Unterstützung bei der Reintegration vor Ort brauchen.
Die Beratung versetzt die Menschen in die Lage, informierte und bewusste Entscheidungen zur Migration zu treffen. Darüber hinaus informieren die Zentren Migrationsinteressierte über konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine reguläre Arbeits- oder Ausbildungsmigration.
Die Zentren verweisen unter anderem auf Angebote zur
- beruflichen Bildung und Qualifizierung, damit Menschen die bestehenden Möglichkeiten zur regulären Migration nutzen können
- Vorintegration, beispielsweise durch Sprachkurse, die durch Dritte angeboten werden
- Unterstützung von Rückkehrer*innen bei der Arbeitssuche oder der Gründung eines Unternehmens
- psychosozialen Unterstützung
In Ghana, Marokko und Ägypten ist die Europäische Union an der Finanzierung der Zentren beteiligt.
Stand: August 2023