Menschenrechte in Lieferketten umsetzen
Erfahrungen der Privatwirtschaft in Kolumbien, Mexiko und Deutschland zur Achtung der Menschenrechte in Lieferketten
Erfahrungen der Privatwirtschaft in Kolumbien, Mexiko und Deutschland zur Achtung der Menschenrechte in Lieferketten
Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Mexiko, Mexikanische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (AMEXCID), Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit Kolumbien (APC)
Mexiko - Mexikanische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (AMEXCID), Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit Kolumbien (APC)
2022 bis 2024
Wirtschaft und Beschäftigung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für die globale Wirtschaft von grundlegender Bedeutung, da sie Märkte repräsentieren, Arbeitsplätze schaffen und 50 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Die Anforderungen an internationale KMU haben sich dabei erhöht, da sie Menschenrechtsstandards in den Lieferketten umsetzen müssen.
Kolumbien hat als erstes außereuropäisches Land zwei Versionen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte und Wirtschaft unterschrieben. Auch Mexiko hat begonnen, einen eigenen nationalen Plan zu strukturieren. In Deutschland ist bereits das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gültig.
Die Herausforderungen der Kooperation liegen darin, Menschenrechte in KMU umzusetzen, die bisher keinen oder einen sehr geringen Ansatz dazu in ihren Lieferketten haben.
Bewährte Praktiken und Strategien, die Menschenrechte, Unternehmensintegrität und Sorgfaltspflicht in Lieferketten betreffen, sind in die Privatwirtschaft Kolumbiens, Mexikos und Deutschlands übertragen und umgesetzt.
Die Dreieckskooperation arbeitet mit den folgenden Schwerpunkten:
Stand: April 2023