Menschenrechte in Lieferketten umsetzen

Erfahrungen der Privatwirtschaft in Kolumbien, Mexiko und Deutschland zur Achtung der Menschenrechte in Lieferketten

+ Alle Anzeigen
  • Auftraggeber

    Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2022 bis 2024

  • Produkte und Fachexpertise

    Wirtschaft und Beschäftigung

Ausgangssituation

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für die globale Wirtschaft von grundlegender Bedeutung, da sie Märkte repräsentieren, Arbeitsplätze schaffen und 50 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Die Anforderungen an internationale KMU haben sich dabei erhöht, da sie Menschenrechtsstandards in den Lieferketten umsetzen müssen.

Kolumbien hat als erstes außereuropäisches Land zwei Versionen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte und Wirtschaft unterschrieben. Auch Mexiko hat begonnen, einen eigenen nationalen Plan zu strukturieren. In Deutschland ist bereits das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gültig.

Die Herausforderungen der Kooperation liegen darin, Menschenrechte in KMU umzusetzen, die bisher keinen oder einen sehr geringen Ansatz dazu in ihren Lieferketten haben.

Ziel

Bewährte Praktiken und Strategien, die Menschenrechte, Unternehmensintegrität und Sorgfaltspflicht in Lieferketten betreffen, sind in die Privatwirtschaft Kolumbiens, Mexikos und Deutschlands übertragen und umgesetzt.

Teilnehmer*innen der Dreieckskooperation Lieferketten stehen aufgereiht zusammen.

Vorgehensweise

Die Dreieckskooperation arbeitet mit den folgenden Schwerpunkten:

  • Sie setzt nationale, regionale und internationale Menschenrechts- und Wirtschaftsstandards um – einschließlich des deutschen LkSG.
  • Sie entwickelt Workshops mit einem Menschenrechtsansatz, der sich mit den Lieferketten von KMU befasst.
  • Die Kooperation gründet zudem eine kolumbianisch-mexikanische Arbeitsgruppe zu Menschenrechten in Lieferketten – zusammen mit Alliance for Integrity (AFIN), der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK) und dem Netzwerk der AHK Mexikos. Damit sollen die Auswirkungen auf die Menschenrechte in Bereichen identifiziert sowie Präventions- und Minderungsmaßnahmen entwickelt werden.
  • Überdies erstellt die Kooperation einen Jahresbericht für die AHKs in Kolumbien und Mexiko, die Herausforderungen, Ergebnisse aus Beobachtungen sowie gute Praxis zu Menschenrechten in Lieferketten beinhalten.

Stand: April 2023

Weitere Informationen