Albanien auf seinem Weg zum EU-Beitritt voranbringen

Unterstützung der Beitrittsverhandlungen Albaniens zur EU im Wirtschaftsbereich (SANECA)

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Land
  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2023 bis 2026

  • Produkte und Fachexpertise

    Staat und Demokratie

Ausgangssituation

Im Juli 2022 fand die erste Regierungskonferenz zwischen der EU und Albanien zur Eröffnung der Verhandlungen über den EU-Beitritt des Landes statt. Um den Anforderungen des EU-Binnenmarkts gerecht zu werden, muss Albanien EU-Recht in nationales Recht umsetzen und zahlreiche Strategien und Aktionspläne erarbeiten und durchführen. Dies erfordert kohärente Zusammenarbeit zwischen Hunderten von Bediensteten und Engagement des Privatsektors.

In der ersten Phase (2020 bis 2023) unterstützte das Vorhaben die Verhandlungsstrukturen bei der Führung von Beitrittsverhandlungen zu den Kapiteln 1, 3, 20 und 28, bei der Kompetenzentwicklung vor Ort, bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Erfüllung der Beitrittsbedingungen und bei der Einrichtung von Systemen für die Zusammenarbeit der Akteure.

Die zweite Phase des Vorhabens SANECA baut auf den dabei gewonnenen Erfahrungen und erzielten Ergebnissen auf. Das Maßnahmenspektrum erstreckt sich nun auf den gesamten Verhandlungscluster Binnenmarkt, darunter freier Warenverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbspolitik, Finanzdienstleistungen, geistiges Eigentum, Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit. Sie alle sind wichtig, damit Albanien auf dem Weg in den EU-Binnenmarkt vorankommt. Fortschritte im Beitrittsprozess erfordern strukturelle Veränderungen in der albanischen Wirtschaft und die Förderung eines wirtschaftsfreundlichen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen.

Ziel

Die albanische Verwaltung ist besser in der Lage, Beitrittsverhandlungen in Fragen des Binnenmarkts partizipativ zu führen.

Vorgehensweise

Das Vorhaben bietet verhandlungsführenden Institutionen Beratung und Fachwissen zu Methoden und Instrumenten, Prozesslandkarten und Werkzeugen für die interinstitutionelle Koordination an. Es unterstützt auch die Angleichung nationaler Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU, einschließlich Genderaspekten. Bei der Durchführung der Maßnahmen wird die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Privatsektor gefördert.

Stand: Februar 2023

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