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24.01.2022

GIZ unterstützt Ortskräfte bei der Ausreise

Auch Schutzbedürftige anderer Organisationen erhalten Hilfe.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH arbeitet weiterhin intensiv daran, nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien bei der Ausreise aus Afghanistan zu unterstützen. Dies schließt auch ehemalige Beschäftigte ein. Im Auftrag der Bundesregierung organisiert die GIZ zudem die Ausreise afghanischer Ortskräfte anderer Organisationen und von der Bundesregierung als Schutzbedürftige identifizierter Personen. Voraussetzung für die Unterstützung ist insbesondere eine Aufnahmezusage durch die Bundesregierung.

Die GIZ kümmert sich zum Beispiel um Landtransporte und Charter-Flüge, vereinbart Termine für die Ausstellung von Visa, vermittelt Corona-Tests und sorgt für die temporäre Unterbringung und Verpflegung der Ausreisenden. Bislang hat die GIZ mehr als 5.000 Afghaninnen und Afghanen bei der Aus- bzw. Weiterreise geholfen.*

Die Kriterien für das sogenannte Ortskräfteverfahren und damit auch den Kreis der Personen mit Zugang zum Verfahren definiert die Bundesregierung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Informationen für afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit | BMZ

 

*Stand 15. Februar: Die GIZ hat inzwischen rund 7.500 Afghaninnen und Afghanen bei der Aus- bzw. Weiterreise geholfen. 

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