Stärkung des spezialisierten Justizsystems für Gewalt gegen Frauen
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Stärkung des spezialisierten Justizsystems für Gewalt gegen Frauen (ForSNEJ)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kofinanziert von: Europäische Union (EU)
Land: Peru
Politischer Träger: Justiz (Poder Judicial del Perú)
Gesamtlaufzeit: 2021 bis 2024
Ausgangssituation
Gewalt gegen Frauen (GgF) ist die am weitest verbreitete Form der Menschenrechtsverletzung, die als vielschichtiges und systemisches Problem auftritt. In Peru haben etwa 70 Prozent der Frauen Gewalt durch ihre Partner erlebt (ENARES -INEI, 2019).
Im Jahr 2018 wurde das Nationale Spezialisierte Justizsystem für den Schutz und die Bestrafung von Gewalt gegen Frauen und Familienangehörige (SNEJ) geschaffen. Auf diese Weise sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz und die Bestrafung von Gewalt gegen Frauen gestärkt und die Betreuung und Reaktionszeiten für die Opfer verbessert werden.
Ziel
Das SNEJ verfügt über eine Justiz, welche eine geschlechtsspezifische Analyse von Fällen vornimmt und das Recht der Frauen auf ein Leben frei von Gewalt gewährleistet. Damit werden Frauen effektiver geschützt und verhindert, dass Männer bei ausgeübter Gewalt gegen Frauen straffrei bleiben.
Vorgehensweise
Das Vorhaben organisiert Schulungen und Erfahrungsaustausche für Personen die in der Justiz tätig sind, um für das Thema GgF zu sensibiliseren. Darin vermittelte standardisierte Inhalte werden in Lehrpläne zuständiger Ausbildungseinrichtungen aufgenommen.
Es werden Mechanismen erarbeitet, die ein umfassendes Eingreifen der Justiz zu GgF erleichtern. So soll auch der Dialog zwischen staatlichen Institutionen und den drei Gerichtsbezirken gestärkt werden, die das SNEJ bilden.
Auf Basis partizipativ erarbeiter Indikatoren wird der Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) zum SNEJ in den drei Gerichtsbezirken darin bestärkt, die Umsetzung des SNEJ zu überwachen.
Das Vorhaben wendet bei all seinen Aktivitäten geschlechtsspezifische, intersektionelle, menschenrechtliche und themenübergreifende Ansätze an. Darüber hinaus werden besonders die Aspekte Innovation, Digitalisierung und Umwelt- und Klimaverträglichkeit berücksichtigt.
Stand: November 2021