Das Justizsystem in Jordanien reformieren und modernisieren
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Rechtstaatlichkeit: Technische Unterstützung zur Stärkung der Strafrechtskette in Jordanien
Auftraggeber: Expertise France (EF), die französische öffentliche Agentur für internationales technisches Know-how
Financier: Europäische Union
Land: Jordanien
Politischer Träger: Public Security Directorate, Ministry of Justice, Judicial Council
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2022
Ausgangssituation
Regionale Krisen fordern weiterhin ihren Tribut in Jordanien und beeinträchtigen auch die Leistungsfähigkeit der Justiz. Trotz dieser Schwierigkeiten durchläuft Jordanien seit 2011 einen umfassenden Prozess der Justizreform. Dazu gehören die Änderung eines Drittels der Verfassung, die Einrichtung eines Verfassungsgerichts sowie die Änderung einer Reihe von Gesetzen entsprechend den Empfehlungen des Königlichen Ausschusses für die Entwicklung des Justizwesens und die Vertiefung der Rechtsstaatlichkeit. Darin wird betont, wie wichtig die Digitalisierung des Justizwesens ist, um den Rückstau bei den vor Gericht anhängigen Fällen abzubauen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System zu fördern. Die Europäische Union (EU) hat ein Budgethilfeprogramm initiiert, um diese Justizreform zu unterstützen, und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH leistet technische Hilfe zur Verbesserung der Strafrechtskette. Im Einklang mit dem Konzept der ausgleichsorientierten Justiz sieht die Reform der Strafjustiz nichtfreiheitsentziehende Alternativen mit besseren Prognosen für die Resozialisierung Straffälliger vor und trägt dazu bei, die Überbelegung in jordanischen Haftanstalten zu verringern. Die Überbelegung hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Inhaftierten. Dies gilt vor allem für drogenabhängige Inhaftierte, die besondere Gesundheits- und Betreuungserfordernisse haben und eine Behandlung brauchen, um sich aus der Abhängigkeit zu lösen.
Ziel
Die jordanische Justiz konzipiert erfolgreich Sanktionen ohne Freiheitsentzug und bietet drogenabhängigen Inhaftierten Behandlung und Rehabilitation an.
Vorgehensweise
Das Vorhaben begleitet den Reformprozess in drei Schwerpunktbereichen:
Unterstützung der Digitalisierung des Strafjustizsektors durch die Entwicklung und Bereitstellung von Schulungen zu Datenschutzrichtlinien. Gefördert wird auch der Einsatz von Videotechnik in Strafverfahren (Fernverfahren) und von fortschrittlichen Statistik- und Datenanalyseprogrammen (SPSS). Justizangestellte werden in effektiver Kommunikation geschult und lernen, wie sie den Kundenservice und den Umgang mit den Bürger*innen verbessern können.
Verbesserung der Rehabilitation und Wiedereingliederung drogenabhängiger Inhaftierter durch Entwicklung entsprechender Behandlungs- und Rehabilitationsprogramme. Auch für Gefängnisbedienstete werden Schulungen angeboten. Die Rehabilitationsmaßnahmen für Inhaftierte umfassen Gesprächsrunden, Kunsttherapie und Psychodrama. Abgerundet wird dies durch die Erarbeitung einer nationalen Nachsorgestrategie.
Förderung von nichtfreiheitsentziehenden Alternativen zur Inhaftierung durch kompetenzbildende Maßnahmen für Richter*innen und Verbindungsbeamt*innen des Justizministeriums. Hinzu kommen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema und die Entwicklung neuer alternativer Sanktionsformen.
Stand: Oktober 2021