Menschenrechte

Die GIZ steht für Menschenrechte. Sie sind der Bezugsrahmen für unser gesamtes Wirken. 

Die GIZ ist sich ihrer Verantwortung für Menschenrechte bewusst, sowohl in ihrer Projektarbeit als auch auf Unternehmensebene. Wir ergreifen vielfältige Maßnahmen, um Menschenrechte zu achten und zu fördern. Grundlagen dafür sind die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und unserer Auftraggeber. 

Das Bekenntnis zu den Menschenrechten geht aber weit über Grundsatzdokumente hinaus. Wir stellen sicher, dass alle GIZ Mitarbeiter*innen über das Wissen, das Bewusstsein und die Handlungskompetenz verfügen, um die Menschenrechte in unserer Arbeit zu verwirklichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz von Kindern. Das beginnt schon bei der Planung unserer Projekte, bei der wir prüfen, ob Menschenrechte durch unsere Projekte beeinträchtigt werden. Damit verfügen wir über ein starkes System, das negative Wirkungen unseres Handelns minimiert und halten bestehende Standards bestmöglich nach. Gleichzeitig ist die Achtung der Menschenrechte für die GIZ als Unternehmen von größter Bedeutung. Das gilt für die Menschen, mit und für die wir arbeiten, aber auch für interne Abläufe wie beispielsweise die Beschaffung. Die GIZ kommt ihrer Sorgfaltspflicht 
als Unternehmen nach.

„Hinweisen über mögliche negative Wirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte sowie menschenrechtlichen Beschwerden gehen wir konsequent und in angemessener Weise anhand eines standardisierten und transparenten Bearbeitungsprozesses mit Rückmeldefristen nach. Hierzu hat die GIZ ein Hinweisgeberportal eingerichtet, das auch anonym genutzt werden kann.“

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Weitere Informationen