Panorama eine grünen Berglandschaft

Durch afrikanisch-europäischen Geschäftspartnerschaften die Artenvielfalt erhalten

Bioinnovation Afrika II – Afrikanisch-europäische Partnerschaften für Biodiversitätserhalt

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  • Auftraggeber

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

  • Politische Träger

    Mehrere

  • Gesamtlaufzeit

    2023 bis 2025

  • Produkte und Fachexpertise

    Klima, Umwelt, Management natürlicher Ressourcen

Ausgangssituation

Afrika beherbergt unzählige Tier- und Pflanzenarten sowie Mikroorganismen, aus denen Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und medizinische Anwendungen hergestellt werden können. Bisher gibt es jedoch nur wenige nachhaltige afrikanisch-europäische Geschäftsbeziehungen, die biologischen Ressourcen in Wert setzen und bei denen die Bereitsteller*innen in Afrika einen fairen und gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) erhalten – nach dem Nagoya-Protokoll des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen (Convention on Biological Diversity, CBD). ABS-Verträge regeln, wer heimische Tier- und Pflanzenarten nutzen darf und welchen Ausgleich die Bereitsteller*innen der Ressourcen dafür erhalten. Indem Wertschöpfungsketten gestärkt werden, könnte Afrika seine sozioökonomische Entwicklung weiter vorantreiben und die biologische Vielfalt besser schützen.

Ziel

In den Kooperationsländern Kamerun, Madagaskar, Namibia und Südafrika wird die biologische Vielfalt fair und gerecht in Wert gesetzt. Damit werden Arbeitsbedingungen verbessert, die Biodiversität geschützt und Privatinvestitionen mobilisiert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt afrikanisch-europäische Wertschöpfungsketten dabei, internationale Marktanforderungen zu erfüllen sowie Marktbarrieren für den Handel mit natürlichen Inhaltsstoffen und Produkten abzubauen. In den Geschäftspartnerschaften fördert es den Erhalt der Artenvielfalt und die Teilhabe der lokalen Bevölkerung.

Das Vorhaben schult lokale Produzent*innen, Genossenschaften, Gemeinden und Regierungsvertreter*innen beispielsweise zu ökonomischer Inwertsetzung von Biodiversität, Unternehmensentwicklung, digitalen Genehmigungsverfahren und ABS-Verhandlungen.

Weiterhin unterstützt das Vorhaben die Kooperationsländer dabei, nationale ABS-Richtlinien für den Biodiversitätserhalt zu entwickeln und erfolgreich anzuwenden.

Es berät zudem die deutsche Politik, um den Nutzen vom Handel biologischer Ressourcen und von ABS in die Entwicklungszusammenarbeit einfließen zu lassen.

Stand: März 2024

Weitere Informationen

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