Umsetzung des Konsultationsrechts indigener Völker als Beitrag zur Konfliktprävention
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung:
Unterstützung der Umsetzung des Konsultationsrechts indigener Völker als Beitrag zur Konfliktprävention
Auftraggeber:
Auswärtiges Amt (AA)
Land:
Peru
Politischer Träger:
Vizeministerium für Interkulturalität des peruanischen Kulturministeriums; Peruanische Ombudsbehörde; Ministerium für Energie und Bergbau
Gesamtlaufzeit: 2016
Ausgangssituation
Das Wachstum der peruanischen Wirtschaft war begleitet von zahlreichen sozialen Konflikten, vor allem im Zusammenhang mit dem Rohstoffabbau.
Die indigene Bevölkerung Perus ist nach wie vor stark benachteiligt und von Armut betroffen, zudem werden in ihren Siedlungsgebieten oft Rohstoffe abgebaut. Nach internationalen und nationalen Regeln haben indigene Völker jedoch das Recht, konsultiert zu werden, bevor staatliche Maßnahmen verabschiedet werden, die sie unmittelbar betreffen.
Die Umsetzung dieses Rechts ist konfliktträchtig, vor allem bezüglich des Rohstoffabbaus. Bedeutende Fortschritte wurden erzielt, aber Herausforderungen bestehen weiterhin: beim Ausbau der Wissenskompetenzen von indigenen und staatlichen Akteuren und bei der qualitativen Verbesserung der Prozesse und Managementinstrumente.
Seit 2012 unterstützt die GIZ die peruanische Ombudsbehörde und das Vizeministerium für Interkulturalität bei der Erfüllung ihrer Mandate bei der Durchführung vorheriger Konsultationen. Seit 2016 unterstützt die GIZ die Umsetzung des Rechts auf vorherige Konsultation im Bergbausektor. Dazu berät sie das Ministerium für Energie und Bergbau.
Ziel
Die peruanische Ombudsbehörde, das Vizeministerium für Interkulturalität und das Ministerium für Energie und Bergbau haben, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate, dazu beigetragen, dass das Konsultationsrecht indigener Völker wirksam umgesetzt wird.
Vorgehensweise
Die GIZ unterstützt die Ombudsbehörde, das Vizeministerium für Interkulturalität und das Ministerium für Energie und Bergbau dabei, das Konsultationsrecht professionell umzusetzen.
- Informationsbasis und fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Konsultationsrechtes werden verbessert. Die GIZ fördert die Aufbereitung der Konsultationsprozesse und die Entwicklung von Pilotverfahren zur Identifizierung von indigenen Völkern im Hochland.
- Die internen Arbeitsabläufe der zuständigen Behörden werden verbessert. Das Vorhaben fördert die Koordination zwischen Behörden, trägt zur Entwicklung von Instrumenten zur Beobachtung und Beaufsichtigung der Konsultationen bei und bietet fachliche Beratung für Vertreter der Behörden und der indigenen Völker an.
- Das Wissen der Staatsbediensteten und der Vertreter der indigenen Völker wird gestärkt. Die GIZ unterstützt Fortbildungsmaßnahmen und führt internationale Austauschprogramme über das Recht auf vorherige Konsultation im Bergbausektor durch.
Wirkungen
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden folgende Wirkungen erzielt:
- Die Ombudsbehörde wird von den anderen Behörden als Aufsichtsorgan über vorherige Konsultationen anerkannt. Die entwickelten Leitlinien zur Beaufsichtigung gehören zum internen Regelwerk.
- Das Vizeministerium für Interkulturalität hat seine Rolle als federführende Institution zur Politikentwicklung für indigene Völker gefestigt. Es berät, begleitet und kontrolliert die fachlichen Aspekte aller Konsultationsprozesse. Mit Unterstützung der GIZ verfügt das Vizeministerium über verbesserte Instrumente und geschultes Fachpersonal.
- Mehr als 500 Repräsentanten indigener Völker und 6.500 öffentliche Bedienstete haben in Präsenzkursen – oder in einem während des Projektes entwickelten und von der Ombudsbehörde zertifizierten Online-Kurs – ihre Kenntnisse über das Konsultationsrecht erweitert. In einem Austauschprogramm in Kolumbien haben drei Führungskräfte des Ministeriums für Energie und Bergbau die Konsultationserfahrung im dortigen Bergbausektor kennengelernt.
- 26 Konsultationsprozesse wurden umgesetzt, von denen 11 abgeschlossen sind. 6 Prozesse wurden nachbereitet. Fast die Hälfte der Konsultationen betrifft Rohstoffabbau: 8 zu Erdölförderung und 4 zu Bergbau. Die Umsetzung des Rechts auf vorherige Konsultation wurde auf diese Weise institutionell gefestigt.