18.04.2018
Facebook-Posts von Mitarbeitern: GIZ trifft arbeitsrechtliche Konsequenzen
Ende März wurden Facebook-Posts von GIZ-Mitarbeitern bekannt, die als antisemitisch kritisiert wurden. Das Unternehmen hat darauf umgehend reagiert.
„Für uns als Bundesunternehmen ist klar: Wir dulden keinen Antisemitismus“, so Vorstandssprecherin Tanja Gönner, „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ sind den Werten des Grundgesetzes verpflichtet.“ Das besagen die Leitlinien der GIZ und die Grundsätze integren Verhaltens, die Teil des Arbeitsvertrages sind.
Aufgrund der besonderen Rolle als Bundesunternehmen ist die GIZ zur politischen Zurückhaltung und Neutralität verpflichtet, im beruflichen Kontext muss daher von politischen Stellungnahmen abgesehen werden. Die im privaten Bereich getätigten Facebook-Posts waren in einem Zeitungsartikel und auf einer Internetseite öffentlich gemacht worden. Für soziale Medien gilt, dass sie nicht uneingeschränkt als privat angesehen werden können, wenn die Aussagen dem Unternehmen zugerechnet werden können.
Mit acht von den Vorwürfen betroffenen Mitarbeitern wurden Gespräche zur Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte geführt und das Ergebnis wurde sorgfältig und differenziert abgewogen: Es werden eine Kündigung, eine Abmahnung und eine Ermahnung ausgesprochen.
„Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass wir in der GIZ generell ein Antisemitismus-Problem haben“, so Gönner. „Vielmehr wissen wir das Engagement und die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit – in vielen Fällen in politisch sensiblen und fragilen Kontexten – sehr zu schätzen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein weltweit tätiges Bundesunternehmen. Sie unterstützt die Bundesregierung in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und in der internationalen Bildungsarbeit. Die GIZ trägt dazu bei, dass Menschen und Gesellschaften eigene Perspektiven entwickeln und ihre Lebensbedingungen verbessern.