Hinweise geben
Das GIZ-Hinweisgebersystem
Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Außenstehende, für einzelne GIZ-Beschäftigte oder für die GIZ als Unternehmen.
Das Hinweisgebersystem der GIZ dient als ein wichtiges Frühwarnsystem, um solche Missstände identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden inner- und außerhalb des Unternehmens sollen möglichst frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen.
Hinweise geben
Wir möchten alle dazu ermutigen, uns Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit der GIZ zu melden. Dafür steht ein breit ausgebautes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Über dieses System können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:
- Korruption und Bestechung
- Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung
- Interessenkonflikte
- sexuelles Fehlverhalten und sexuelle Ausbeutung
- Verstöße gegen Menschenrechte
- Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten (Verstöße gegen Umweltrecht)
Die GIZ geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen entwickelt. Die GIZ stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt.