Rahmenbedingungen für Beschaffungen und Finanzierungen
Auf Basis des Generalvertrags mit dem Bund beteiligt die GIZ geeignete Unternehmen der privaten Wirtschaft, staatliche Stellen und Fachinstitute bei der Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die GIZ ist bei der Beauftragung Dritter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, die jeweils einschlägigen Vergaberegelungen anzuwenden.
Werden Aufträge im Einsatzland vergeben, so wendet die GIZ die Vergabe- und Vertragsordnungen entsprechend den Vorgaben des Generalvertrags sinngemäß an.
Die einzel- und allgemeinvertraglichen Regelungen werden jeweils in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht und festgelegt. Zu Ihrer Information finden Sie unten alle derzeit dazu verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GIZ.